Neue BGR-Studie zu Schiefergas und Schieferöl Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 1. März 201629. Februar 2016 Werbung Trinkwasserschutz und Fracking sind aus geowissenschaftlicher Sicht miteinander vereinbar. (WK-intern) - Das ist ein Ergebnis der neuen Studie der BGR „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland - Potenziale und Umweltaspekte“. Hydrogeologische Modellierungen der BGR für geologische Formationen, die für eine Schieferöl- oder Schiefergasförderung grundsätzlich in Betracht kommen, ergaben, dass injizierte Fracking-Fluide aus dem tieferen Untergrund nicht in das Grundwasser aufsteigen, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird. Auch die künstlich durch Fracking erzeugten Risse im Gestein erreichen nach den Untersuchungen nicht die zur Trinkwassernutzung geeigneten Grundwasserschichten. Fazit der BGR-Experten: Gefahren für das Grundwasser bestehen bei der Auswahl geeigneter Standorte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie
Streicher gibt Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erd- und Schieferöl sowie Erd- und Schiefergas) zurück Behörden-Mitteilungen Ökologie 20. Dezember 2014 Werbung Firma gibt Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld Rosenkranz-Nord zurück (WK-intern) - Die Firma Streicher hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert, dass sie die Aufsuchungserlaubnis für das Aufsuchungsfeld Rosenkranz-Nord zurückgibt. KIEL - Das Gebiet liegt in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl oder Erdgas) war durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Wirkung zum 1. April 2013 erteilt worden und galt für fünf Jahre. Hintergrund Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 Bundesberggesetz (BbergG). Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Bei Aufsuchungserlaubnissen handelt es sich um
Hendricks täuscht das Volk – grünes Licht für Fracking geplant Mitteilungen Ökologie 17. Dezember 201416. Dezember 2014 Werbung Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf bleibt nicht mehr viel von den Beteuerungen der Umweltministerin Hendricks. (WK-intern) - In den vergangenen Tagen widersprach bereits ihr Pressesprecher zentralen Punkten aus ihren Beschwichtigungsinterviews vom Wochenanfang. Nun bestätigt sich schwarz auf weiß, dass die Bundesregierung aus CDU und SPD den Kniefall vor der Frackinglobby anstrebt. Vorgesehen ist: Tightgas-Fracking in Sandgestein tiefer 3000m: generell erlaubt. Tightgas-Fracking in Sandgestein flacher 3000m: generell erlaubt. Schiefergas tiefer 3000m: generell erlaubt. (hier verortet die BGR 2/3 ihrer Schiefergas-Schätzung) Schiefergas flacher 3000m: Mit Zustimmung der Komission erlaubt (auch kommerziell!). Schieferöl-Fracking: generell erlaubt. Kohleflözgas tiefer 3000m: generell erlaubt Kohleflözgas flacher 3000m: Mit Zustimmung der Komission erlaubt (auch kommerziell!). Fracking in anderen