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Ob Windrad, Biogasanlage, : Für Bauvorhaben ist eine besondere immissionsschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Sollten Sie sich mit Ihrer regenerativen Anlage bzw. einer Aktion am Tag der Erneuerbaren Energien beteiligen, wäre es wichtig, vor Ort zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. / Foto: HB
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Hilfe für Investoren

(WK-intern) – Leitfaden zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aktualisiert

Ob Windrad, Biogasanlage oder Großstall: Für Bauvorhaben ist eine besondere immissionsschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist kompliziert. Investoren und Unternehmer haben vor allem beim ersten Antrag viele Fragen.

Hilfe bietet ein Leitfaden des brandenburgischen Umweltministeriums und der Industrie- und Handelskammern. Hier bekommen Unternehmer einen Überblick über den Ablauf eines solchen Verfahrens und finden die richtigen Ansprechpartner. Die vierte Auflage berücksichtigt unter anderem aktuelle Änderungen des Störfallrechts und des Umweltverträglichkeitsgesetzes.

„Es ist mir ein Anliegen, Verwaltungshandeln für alle Beteiligten besser verständlich und nachvollziehbar zu machen“, sagt Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger. „Deshalb richtet sich der Leitfaden nicht nur an Investoren, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Genehmigungsverfahren im Landesamt für Umwelt die Verantwortung tragen, sehen sich als Partner, wenn es darum geht, den Wirtschaftsstandort Brandenburg voranzubringen. Gerade deshalb wollen wir auch dafür stehen, solche Verfahren professionell und rechtssicher umzusetzen.“

„Bis eine geplante Investition wirklich getätigt werden kann, vergeht oft viel zu viel Zeit. Der Leitfaden soll es den Investoren leichter machen, Genehmigungsverfahren zügig und rechtssicher abzuwickeln“, so Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Ostbrandenburg. „Der Leitfaden ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung. Auch der Geschäftsführer eines Planungsbüros hat viele Stunden ehrenamtlich investiert und eigene Erfahrungen eingebracht.“

Der „Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ist im Rahmen der Umweltpartnerschaft Brandenburg zwischen den Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam sowie dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft entstanden. Erhältlich ist die Broschüre dort, beim Landesamt für Umwelt Brandenburg oder unter http://ihk-obb.de/genehmigungslotse

PM: Industrie- und Handelskammer Cottbus

Erneuerbare Energien / Fotos: HB








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