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Fördergeld vom Staat: Heizen mit erneuerbaren Energien


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

(WK-intern) – Lassen Sie Ihr Heizungssystem jetzt auf erneuerbare Energien umstellen.

Der Staat hilft dabei mit attraktiven Investitionszuschüssen.

Auf diese Weise kann jeder Einzelne einen Beitrag zur Energiewende leisten und dank der BAFA-Förderung bares Geld sparen.

Fördersätze ab 15. August 2012 noch attraktiver

Ab dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solaranlagen (thermisch), Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.

Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) Förderbetrag
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche 1.500 Euro bis 3.600 Euro
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) 3.600 Euro bis 18.000 Euro
bis 1000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten
II. Biomasseanlagen Förderbetrag
Pelletöfen mit Wassertasche 1.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel 2.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) 2.900 Euro bis 3.600 Euro
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher 1.400 Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher 1.400 Euro
III. Wärmepumpen Förderbetrag
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 2.800 Euro bis 11.400 Euro
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 3.300 Euro bis 11.900 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro

Zudem können Sie verschiedene Bonusförderbeträge (Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Regenerativer Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) erhalten, wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen erfüllt. Informationen hierzu finden Sie in der links nebenstehenden Rubrik „Bonusförderung“.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten und den Fördervoraussetzungen finden Sie in den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“, „Wärmepumpen“, „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“.

Hier können Sie unter anderem nachlesen

  • welche Anlagen förderfähig sind
  • wie hoch die Förderung ausfallen kann
  • ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist
  • wann und wie die Förderung zu beantragen ist

Sind Anlagen auch im Neubau förderfähig?

Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden). Ansonsten sind Anlagen nur im Gebäudebestand förderbar. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügten.

Förderrichtlinien und Förderrechner

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 15. August 2012. Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“. Ebenfalls rechts nebenstehend unter der Rubrik „Weiterführende Dokumente“ finden Sie den Förderrechner der Deutschen Energie Agentur (dena). Mit diesem Rechner können Sie sich die Höhe der möglichen Förderung konkret ausrechnen und anzeigen lassen.

Hinweis zur Kumulierbarkeit mit KfW-Programmen

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung zulässig, sofern eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch genommen wird:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)

Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt.

Ein Kumulierungsverbot liegt hingegen bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der folgenden KfW-Förderprogramme vor:

  •  „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
  • „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)

Verfügbare Haushaltsmittel

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft (siehe rechts „Weiterführende Dokumente“).

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800
zum Kontaktformular








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