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BAFA veröffentlicht Allgemeinverfügung für Speicher und für KWK-Anlagen

Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Entnahme-Kondensationsanlage / Bild: Wikipedia
Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Entnahme-Kondensationsanlage / Bild: Wikipedia

(WK-intern) – Vereinfachtes Zulassungsverfahren: BAFA veröffentlicht Allgemeinverfügung für Speicher und für KWK-Anlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Die Verfügungen ersetzen für Speicher bis zu einer Kapazität von 5 Kubikmetern und für KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 Kilowatt das reguläre Antragsverfahren.

Die Zulassung gilt somit als erteilt, wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind.

Die Nutzung der Allgemeinverfügung ist im Gegensatz zum Antragsverfahren gebührenfrei. Erforderlich ist lediglich, dass der Betreiber des Speichers oder der KWK-Anlage dem BAFA mitteilt, dass er die Allgemeinverfügung nutzen will. Hierfür steht ein elektronisches Anzeigeverfahren zur Verfügung, das die Daten schnell und sicher übermittelt.

Der Betreiber kann anschließend eine Eingangsbestätigung und eine Übersicht seiner Daten anfordern. Diese Nachweise können ohne Zeitverzögerung an den Stromnetzbetreiber weitergeleitet werden. Der Stromnetzbetreiber zahlt dann die Vergütung für den Speicher oder die KWK-Anlage aus.

Beachten Sie bitte, dass die elektronische Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme des Speichers bzw. der KWK-Anlage beim BAFA eingegangen sein muss.

Anzeigen, die nicht auf elektronischen Weg versandt werden, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgeschickt.

Die Allgemeinverfügungen ergehen aufgrund der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die zum 19. Juli 2012 in Kraft getreten ist.

Die Verfügungen sowie das elektronische Anzeigeformular werden auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de -> Energie -> Kraft-Wärme-Kopplung -> Stromvergütung bzw. Speicher eingestellt.

Wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung nicht erfüllt sind, kann ein Antrag auf Zulassung des Speichers oder der KWK-Anlage gestellt werden. Hierfür stehen unter oben genannter Internetseite in Kürze die Formulare (im pdf-Format) sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen zur Verfügung.








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