Werbung Verpflichtende Notfallpläne für alle Offshore-Bohrungen von Gas- oder Ölfeldern Behörden-Mitteilungen Offshore Ökologie 13. September 2011 Die Erschließung von neuen Gas- oder Ölfeldern in der EU sollte nur erlaubt werden, wenn die Unternehmen einen angemessenen Notfallplan vorlegen können und über ausreichende Mittel zur Behebung möglicher Umweltschäden verfügen. Das besagt eine am Dienstag vom Parlament angenommene Resolution. Standortspezifische Pläne für alle Bohrungen sollen von den zuständigen Mitgliedstaaten vor dem Beginn jeglicher Bohrungen genehmigt werden müssen, um die Umwelt besser zu schützen. Diese Forderung formuliert das Parlament in der angenommenen Entschließung in Hinblick auf einen neuen Gesetzesentwurf, der diesen Herbst von der Kommission vorgelegt werden soll. Die Notfallpläne sollen Angaben über Gefahren enthalten, mögliche Verschmutzungsquellen und –folgen bewerten sowie Notfallstrategien und Bohrpläne für mögliche Entlastungsbohrungen angeben. „Offshore-Quellen stellen das weltweit viertgrößte Produktionsgebiet dar, und es ist entscheidend, den Energiebedarf Europas zu decken und unsere Energieversorgung zu sichern. Jeder Standort, jede Operation sollte auf spezifische Risiken bewertet werden. Informierte Aufsichtsbehörden sollen Bohrungen nur dann erlauben, wenn sie von einem ausreichenden Risiko-Management am jeweiligen Standort ausgehen können. Dies sollte sowohl in der Arktis als in jedem anderen Meeresgebiet der Fall sein“, sagte Vicky Ford (EKR, UK), die für den Bericht verantwortlich zeichnet. Finanzielle Haftung Bezüglich der finanziellen Haftung fordern die Abgeordneten, dass den Erdöl- und Erdgasunternehmen vorgeschrieben werden muss, im Lizenzierungsverfahren zu belegen, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausreicht, um „die Sanierung in Bezug auf die im Rahmen ihrer spezifischen Tätigkeiten verursachten Umweltschäden“ zu gewährleisten. Auch legen die Abgeordneten nahe, den Geltungsbereich der Richtlinie über die Umwelthaftung so auszuweiten, dass das Verursacherprinzip und eine strenge Haftungsregelung auf alle in Meeresgewässern und in Hinblick auf biologische Vielfalt verursachten Schäden angewandt werden können. Ein europäischer Regulator für alle Offshore-Operationen? Die Abgeordneten bezweifeln, dass ein „Kontrolleur der Kontrolleure“ auf EU-Ebene von zusätzlichem Nutzen wäre, um einen Abzug knapper nationaler Regulierungsressourcen zu rechtfertigen; sie sind sich hingegen einig, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Falle eines Unfalles die Verantwortlichkeiten koordinieren sollte. Whistleblower schützen Das Parlament fordert auch, dass „Whistleblowers“ geschützt werden und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollten, den zuständigen Behörden Sicherheitsmängel oder -risiken unter Wahrung ihrer Anonymität und damit geschützt vor innerbetrieblichem Druck zu melden. PM: Europäisches Parlament Weitere Beiträge:Veranstaltung zu Windenergie und VogelschutzÖko-Strommenge in NRW um 50 Prozent gewachsenEnergiewende: Landschaftswandel gemeinsam gestalten