Werbung rückwirkend: BAFA weist Unternehmen auf Änderung der EEG-Umlage hin Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 30. November 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Unternehmen, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind (Einzelkaufleute). (WK-intern) – Ihnen wird mit dem zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017 (BGBl, Teil I Nr. 49 vom 18.10.2016) die Möglichkeit eröffnet, rückwirkend für die Begrenzungsjahre 2015 und2016 sowie das Begrenzungsjahr 2017 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Durch die Änderungen der Begriffsbestimmungen im EEG 2017 wird u.a. auch der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen erweitert. Lesen Sie mehr im Hinweisblatt für Einzelkaufleute. PM: BAFA Weitere Beiträge:Solar-Nutzung in Mehrfamilienhäusern nimmt deutlich zuTreibhausgasemissionen seit 1990 um 35,7 Prozent gesunkenÖffnung des NOKs, der meistbefahrenen Wasserstraße Europas, erfolgt am Dienstag, 3. Januar 2023