Wissenswertes zum rückwirkend neuen Energie- und Stromsteuer-Gesetz Dezentrale Energien Mitteilungen Veranstaltungen Verbraucherberatung 5. April 20185. April 2018 Werbung Die Neuerungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für BHKW-Anlagenbetreiber sind Themen der BHKW-Jahreskonferenz in Dresden sowie von zwei Intensivseminaren. (WK-intern) - Im Januar 2018 haben sich die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geändert. Aber auch die Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz haben sich geändert. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018“ (https://www.bgbl.de/...) wurde am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 2 Seite 84-98 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in
rückwirkend: BAFA weist Unternehmen auf Änderung der EEG-Umlage hin Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 30. November 2016 Werbung Unternehmen, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind (Einzelkaufleute). (WK-intern) - Ihnen wird mit dem zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017 (BGBl, Teil I Nr. 49 vom 18.10.2016) die Möglichkeit eröffnet, rückwirkend für die Begrenzungsjahre 2015 und2016 sowie das Begrenzungsjahr 2017 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Durch die Änderungen der Begriffsbestimmungen im EEG 2017 wird u.a. auch der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen erweitert. Lesen Sie mehr im Hinweisblatt für Einzelkaufleute. PM: BAFA