Werbung BSH erteilt Planfeststellungsbeschluss für die Seetrasse zum Offshore-Park Ostwind 1 Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. August 2015 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Windmühlen und Umspannplattform des ersten kommerziellen Windparks in der Ostsee EnBW Baltic 1 / © 50Hertz Transmission GmbH Offshore-Kabelprojekt Ostwind 1 vom BSH genehmigt (WK-intern) – Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt Planfeststellungsbeschluss für die Seetrasse in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Berlin – 50Hertz hat den Planfeststellungsbeschluss nach Seeanlagenverordnung für die Seetrasse in der AWZ für das Offshore-Kabelprojekt Ostwind 1 vom BSH erhalten. „Wir freuen uns sehr, dass mit der Genehmigung für den letzten, rund 20 Kilometer langen Abschnitt in der AWZ, die Kabeltrasse nunmehr komplett genehmigt ist “, so Uwe Gyßer, Projektleiter Ostwind 1 von 50Hertz. „Damit kann das Projekt nun auch in der AWZ wie geplant vorangetrieben werden.“ 50Hertz hatte bereits am 9. März 2015 den Planfeststellungsbeschluss für die Landtrasse und am 10. Juli 2015 den Planfeststellungsbeschluss für die Seetrasse im Küstenmeer vom Energieministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der zuständigen Genehmigungsbehörde für diese Abschnitte, erhalten. Das Projekt Ostwind 1 Das Projekt Ostwind 1 stellt einen Teil der Netzanbindung des Clusters Westlich Adlergrund dar und umfasst die Errichtung der Netzanschlüsse für die Windparks Wikinger und Arkona-Becken Südost auf Basis breit abgestimmter Entwicklungsszenarien (Offshore-Netzentwicklungsplan – O-NEP). Beide Wind-parkprojekte verfügen über die notwendigen Genehmigungen und befinden sich in der Projektrealisierung. Die Kabeltrassen des Projektes Ostwind 1 sind jeweils auf See 90 und an Land drei Kilometer lang und enden an Land im 50Hertz-Umspannwerk Lubmin. Der Baustart erfolgt noch im Sommer 2015 und die Netzanschlüsse sollen bis Ende 2018 hergestellt sein. Die zuständigen Genehmigungsbehörden für Errichtung und Betrieb der Netzanschlüsse sind das Energieministerium von Mecklenburg-Vorpommern, für die Landtrasse und die Seetrasse im Bereich des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone), sowie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), für die Seetrasse im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Das Unternehmen 50Hertz sorgt mit rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Betrieb und den Ausbau des Übertragungsnetzes. Darüber hinaus ist das Unternehmen für die Führung des elektrischen Gesamtsystems auf den Gebieten der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verantwortlich. Als Übertragungsnetzbetreiber im Herzen Europas steht 50Hertz für die sichere Integration der erneuerbaren Energien, die Entwicklung des europäischen Strom-marktes und den Erhalt eines hohen Versorgungssicherheitsstandards. Anteilseigner sind seit 2010 der belgische Netzbetreiber Elia (60 Prozent) sowie der australische Infrastrukturfonds IFM Investors (40 Prozent). Als europäischer Übertragungsnetzbetreiber ist 50Hertz Teil der Elia Gruppe und Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E. PM: 50Hertz Transmission GmbH Weitere Beiträge:Capital Stage AG: Stromproduktion steigt im Jahr 2017 auf über 2 Terawattstunden (2016: 0,94 TWh)DWG, VDMA & BWE veröffentlichen Ausbauzahlen Windenergie an Land, 1. Halbjahr 2023 in DeutschlandNordex erhält ersten Abruf aus 250-MW-Rahmenvertrag aus Pakistan