Werbung Neuregelung der EEG-Umlage würde KWK-Ausbau zum Erliegen bringen Erneuerbare & Ökologie 24. Januar 2014 Das BHKW-Infozentrum befürchtet aufgrund der geplanten Neuregelung der EEG-Umlage einen massiven Zubau-Rückgang im KWK-Bereich sowie ein Moratorium an KWK-Neuinstallationen im Spätjahr 2014. Rastatt – Gemäß der Koalitionsvereinbarung hält die Bundesregierung am Ausbauziel für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) fest. 25% der Stromerzeugung sollen im Jahre 2020 aus KWK-Anlagen stammen. (WK-intern) – Die Erreichung dieses Ziels hält das BHKW-Infozentrum Rastatt aufgrund des gerade beschlossenen Eckpunktepapiers für die Reform des EEG für völlig unrealistisch. „Problemfall“ Eigenstromprivilegierung Derzeit ist die Eigenstromnutzung von der EEG-Umlage, die inzwischen mehr als 6 Cent/kWh beträgt befreit. Diese sogenannte Eigenstromprivilegierung war in den vergangenen Monaten Gesprächsthema bei vielen teils sehr emotional geführten Diskussionsrunden. Was im Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht Im Eckpunktepapier der EEG-Novelle wird als politischer Wille angekündigt, dass „im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird“. Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen mit einer Mindestumlage an der Grundfinanzierung des EEG beteiligt werden, wobei die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gewahrt und für kleine KWK-Anlagen eine Bagatellgrenze eingefügt werden soll. Was in der Anlage zum Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht Man kann zu dem Ansinnen einer EEG-Umlage auf den Eigenstrombedarf insbesondere bei EE-Anlagen (z. B. Photovoltaik und Biomasse) aber auch bei KWK-Anlagen unterschiedliche Meinungen vertreten. Grundsätzlich klingen die Textpassagen des Eckpunktepapiers aber politisch besonnen und eher ausgeglichen. Die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung zur EEG-Umlage in der „Anlage zum Eckpunktepapier“ hat aber mit den besonnen gewählten Begriffen nichts mehr zu tun. Die Fakten Neue KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom 70% der EEG-Umlage zahlen – das wären derzeit fast 4,4 Cent/kWh. Bestehende KWK-Anlagen und EE-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom ab Inkrafttreten des neuen EEG (August 2014) fast 1 Cent/kWh zahlen. Die Bagatellgrenze (EEG-Umlagebefreiung) gilt für Neu- und Alt-Anlagen lediglich bis 10 kW elektrischer Leistung und dann auch nur für die ersten 10.000 kWh. In dem Bericht „Neues EEG würde den KWK-Ausbau zum Erliegen bringen“ wurde auf dem BHKW-Infozentrum ein Bericht veröffentlicht, der sich mit den Fragestellungen rund um die Auswirkungen der geplanten EEG-Novelle beschäftigt und die Original-Textpassagen aus dem Eckpunktepapier auflistet. Den Bericht können Interessierte auf der Seite http://www.bhkw-infozentrum.de/… einsehen. PM: BHKW-Infozentrum GbR Weitere Beiträge:Masterarbeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung, als UN-Weltdekade-Projekt aufgenommenSiemens verhandelt mit Rolls-Royce über Lieferung von Small Modular Reactor Turbinen für die Energie...Der Anteil der erneuerbaren Energien für das Jahr 2020 steigt weiter