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Fuhrländer einigt sich mit Betriebsrat auf Sozialplan

Windanlagen / Foto: HB
Windanlagen von Fuhrländer / Foto: HB

(WK-intern) – Windkraftanlagenhersteller Fuhrländer einigt sich mit Betriebsrat auf Personalanpassung

  • Sozialplan sieht sozialverträglichen Personalabbau vor
  • Betroffene Mitarbeiter können für sechs Monate in Transfergesellschaft wechseln
  • Keine Entlassungen bei Azubis
  • Alle Azubis können ihre Ausbildung bei Fuhrländer zu Ende führen
  • Sanierungsplan wird Anfang Januar 2013 bei Gericht eingereicht  

Liebenscheid – Der Vorstand der Fuhrländer AG und der Betriebsrat haben nach intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen am 18.12.2012 einen Sozialplan vereinbart, der eine sozialverträgliche Personalanpassung vorsieht.

Demnach sinkt die Beschäftigtenzahl beim Windkraftanlagenhersteller von 302 auf 180 Mitarbeiter. Nicht betroffen hiervon sind alle  Auszubildenden des Unternehmens. Um das Ziel der nachhaltigen Sanierung der Fuhrländer AG zu erreichen, sind diese Personalmaßnahmen gemessen an der derzeitigen Auftragslage und dem Umsatz unerlässlich. Die angespannte Liquiditätslage zwingt die Unternehmensleitung zu diesem Schritt der Kostenreduzierung. „Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, denn wir sind uns der Bedeutung und unserer sozialen Verantwortung als einer der größten Arbeitgeber in dieser strukturschwachen Region bewusst. Doch wir haben keine andere Wahl, wenn wir Fuhrländer wieder erfolgreich und wettbewerbsfähig auf dem hart umkämpften Markt aufstellen wollen“, sagt Werner Heer, Vorstandsvorsitzender der Fuhrländer AG.

Alle vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter erhalten das Angebot, ab Anfang Januar 2013 für die Dauer von sechs Monaten auf freiwilliger Basis in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Solche Beschäftigungs- & Qualifizierungsgesellschaften (BQG) verfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit das Ziel, von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dabei werden die Mitarbeiter für den Arbeitsmarkt qualifiziert, gelten nicht als arbeitslos und erhalten 80 Prozent ihres letzten monatlichen Nettogehalts. Mit der Transfergesellschaft wird der direkte Gang in die Arbeitslosigkeit vermieden. „Als arbeitsmarktpolitisches Instrument bietet der Wechsel in eine Transfergesellschaft den Mitarbeitern eine realistische Chance, ‚aus Arbeit in Arbeit’ zu gelangen. Wir hoffen, damit den Beschäftigten eine vernünftige ‚Brückenbildung’ für eine neue berufliche Perspektive zu bieten“, sagt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Sachwalter der Fuhrländer AG.

Die Auszubildenden von Fuhrländer sind von diesen Personalmaßnahmen nicht betroffen. „Wir glauben an die Zukunft des Unternehmens und ziehen daher mit an einem Strang. Vor allem aber freuen wir uns, dass alle Azubis – trotz dieser schwierigen Situation – ihre Ausbildung bei Fuhrländer zu Ende führen können. Das ist ein positives Signal“, betont Betriebsratsvorsitzende Ursula Zander. Fuhrländer hatte in der Vergangenheit als Zeichen seines sozialen Engagements und seines Selbstverständnisses im Verhältnis zur Unternehmensgröße weit überproportional viele Ausbildungsplätze geschaffen.

Der Fahrplan für die konsequente Sanierung des Unternehmens steht. Bereits Anfang Januar 2013 wird Sachwalter Schmidt den Insolvenzplan, der die Entschuldung sowie den Erhalt und die Fortführung von Fuhrländer vorsieht, dem Amtsgericht Montabaur vorlegen. Konkret beinhaltet der Insolvenzplan das Konzept für die Sanierung des Unternehmens. Dieser stellt – unter Berücksichtigung neuer Investoren – einen komplexen Vergleich zwischen den Gläubigern dar. Sobald die Gläubigerversammlung diesem Plan zustimmt und das Amtsgericht ihn bestätigt, wird das Gericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beschließen. Das bedeutet, dass die Fuhrländer AG dann im Frühjahr wieder als vollständig saniertes Unternehmen im Markt agieren kann.

Über die Fuhrländer AG
Die Fuhrländer AG ist Pionier für die Nutzung der Windenergie im Binnenland und gehört heute in Deutschland sowie in West- und Osteuropa, Brasilien, Vietnam und der Ukraine zu den Wegbereitern der Windenergie im Binnenland. Mit einer aktuellen Anlagenpalette mit 2,0, 2,5 und 3,0 Megawatt Leistung bietet Fuhrländer modernste Anlagentechnik. In die Krise geriet Fuhrländer in den letzten Jahren aus diversen Gründen. Nach einer Phase des starken Wachstums hatte sich der Windkraftsektor in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt. Sinkende Margen und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise verstärkten zudem die finanziellen Sorgen. Hinzu kamen Zahlungsstockungen bei Auslandsprojekten. Alle diese Gründe führten insgesamt letztlich zum Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Montabaur hat am 11.12.2012 das Planverfahren in Eigenverwaltung der FLAG eröffnet und damit den Weg frei für den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs gemacht.

Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Fachhochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht (weitere Informationen unter www.thomasbschmidt.de).

PM: Fuhrländer AG








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