Werbung Für Förderungen von Klimaanpassungsmaßnahmen ist immer genug Steuergeld da Behörden-Mitteilungen Ökologie 3. September 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BMUV setzt Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen fort (WK-intern) – Die Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) startet in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Träger*innen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderrichtlinie richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerhitzung leiden. Dazu zählen u.a. Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete. Bundumweltminister*in Lemke: „Als Folge der Klimakrise werden Starkregen und langanhaltende Hitzewellen künftig häufiger und heftiger auftreten. Von extremen Wetterlagen, etwa hohen Temperaturen im Sommer, sind vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen und Kinder betroffen. Wir unterstützen daher gezielt soziale Einrichtungen wie Pflegeheime und Kindertagesstätten bei der Vorsorge gegen die Klimakrise – und fördern vor allem naturbasierte Lösungen wie Gründächer und das Anlegen von Wasserflächen. Das verbessert die Luftqualität und hilft dem Klimaschutz.“ Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Das Bundumweltministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen. Als übergreifender Ansatz werden dabei vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Vorhaben zur Nachahmung anregen. Öffentliche und gemeinnützige private Träger*innen sozialer Einrichtungen können vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 einen Förderantrag bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH stellen. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung, zur Antragstellung und zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht. Anlässlich der Öffnung des Förderfensters wird von der ZUG am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte ausgerichtet. Zwei weitere digitale Informationsveranstaltungen sind für den 17. Oktober 2024 und den 19. November 2024 geplant. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der ZUG. Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ BMUV-Themenseite „Klimaanpassung“ PM: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Förderungen von Klimaanpassungsmaßnahmen, weil Deutschland den meisten, dreckigsten und teuersten Strom in der EU erzeugt, 479g CO2 / aktuelles Bild vom 2. Sep. 2024 19 Uhr / Bild-Quelle: electricitymaps Weitere Beiträge:Bundeswirtschaftsministerium leitet Anhörung zum Ausschreibungsdesign für die Förderung von Erneuerb...Das Bündnis Bürgerenergie ist nun 10 Jahre alt!Das alte EEG war die schärfste Waffe gegen den Klimawandel