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Verdacht auf ein digitales Kartell und Marktmachtmissbrauch der Stromkonzerne

PB: Sachverhaltsdarstellung Bundeswettbewerbsbehörde
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Rechtsanwalt geht gegen Energiekonzerne vor

(WK-intern) – BWB – Task Force Energiesektor: Marktmachtmissbrauch und kartelliertes Verhalten der Stromkonzerne?

Die Kanzlei Prof. Dr. Georg Zanger hat am 13.12.2022 beiliegende Sachverhaltsdarstellung bei der BWB und der Abteilung Wettbewerb in Brüssel eingebracht.

Darin werden erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich des an der Börse eingesetzten Preiskopplungsalgorithmus EUPHEMIA zum Ausdruck gebracht. Es besteht der Verdacht, dass ein digitales Kartell zu Höchstpreisen führt.

Strukturelle Wettbewerbsdefizite auf Produktionsebene ermöglichen zudem, dass Marktbeherrscher Geschäftsbedingungen durchsetzen, die sich bei tatsächlich fairem Wettbewerb nicht ergeben würden.

Fakt ist, dass der Börsenhandel nur einen Bruchteil des gesamten Marktvolumens ausmacht. In Österreich wird Strom zu etwa 80% aus erneuerbarer Energie (Wasserkraft, Windräder, Photovoltaik) gewonnen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass Energiekonzerne gegenüber Abnehmern dennoch den Börsenpreis veranschlagen.

Dieses kollusive Verhalten der Big-Player führt zu Übergewinnen in Milliardenhöhe, während die Bundesregierung tatenlos zusieht und sogar Millionen an Steuergeldern zuschießt.

PM: Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Georg Zanger, M.B.L-HSG

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PB: Sachverhaltsdarstellung Bundeswettbewerbsbehörde








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