Werbung Bundesnetzagentur startet Konsultation zu besonderen Solaranlagen Behörden-Mitteilungen Solarenergie 16. Juni 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen nach der Innovationsausschreibungsverordnung zu stellen sind. (WK-intern) – Stellungnahmen können bis zum 16. Juli 2021 eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Solaranlagen, die auf Gewässern, Parkplätzen oder auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Den Anlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Grundflächen am Installationsort stattfinden kann. Die Bundesnetzagentur legt die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, zum 1. Oktober 2021 fest. Gebote, die der Festlegung zu besonderen Solaranlagen entsprechen, werden im Rahmen der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Hierzu ist ein Kontingent von derzeit 50 Megawatt vorgesehen. Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind unter www.bnetza.de/pv-konsultation veröffentlicht. PM: Bundesnetzagentur Pressebild: Dienstgebäude in Bonn © Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:RWE gewinnt Solarprojekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 20 Megawatt in PolenTion Renewables ernennt Ingmar Helmke zum neuen CEO für nächste WachstumsphaseOlmatic beauftragt Leclanché mit der Lieferung eines LeBlock-Batteriespeichersystems