Werbung Bundesrat, BMUKN, BMWE und BMWSB beschließen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der RED III Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Geothermie Ökologie Solarenergie Windenergie 12. Juli 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bundesrat ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg (WK-intern) – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vornehmen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern. Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft. PM: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes erlauben jetzt den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien / Foto: HB Weitere Beiträge:China kommt mit zwei ELARIS E-Autos auf den deutschen MarktDie 17. Weltkonferenz für Windenergie findet in Pakistan/Karatschi stattEnergiequelle bringt 2021 90 MW an Wind- und Solarprojekten ans Netz