Werbung Verbraucherzentrale begrüßt präventiven Steuerung von Verbrauchseinrichtungen Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 31. Juli 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Regelungen und Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemessen ausgestalten (WK-intern) – vzbv veröffentlicht Stellungnahme zu Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und zur Festlegung von Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zu zwei Festlegungsentwürfen der BNetzA veröffentlicht. Mit diesen Festlegungsentwürfen plant die BNetzA die Eingriffsrechte der Netzbetreiber und die begleitende Anpassung der Netzentgeltsystematik zur bestmöglichen Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu regeln. Aus Sicht des vzbv enthalten die Festlegungsentwürfe eine sinnvolle Kombination von präventiven und kurativen Instrumenten. Der vzbv begrüßt insbesondere die Begrenzung der präventiven Steuerung von Verbrauchseinrichtungen auf zwei Stunden täglich und die Einführung zeitvariable Netzentgelte. Allerdings besteht insbesondere bei der konkreten Festlegung von Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung noch Nachbesserungsbedarf. Der vzbv fordert unter anderem, die zulässige mögliche Abregelung der Leistung im Rahmen der präventiven Steuerung zeitlich kumuliert auf rund 50-100 Stunden pro Jahr zu begrenzen, die pauschale Netzentgeltreduzierung auf maximal 100 Euro pro Jahr zu begrenzen, das Konzept eines reduzierten Arbeitspreises im Rahmen der Festlegung zu streichen. PM: (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Weitere Beiträge:Entwicklungsminister Müller: Zahlungsmoral der UN-Staaten besorgniserregendBundesnetzagentur genehmigt der DB Energie GmbH Netzentgelte und ErlösobergrenzenFörderprogramm macht Berlin zur Hauptstadt der Ladepunkte