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Neue Schulung zur finanziellen Beteiligung für Kommunen an Erneuerbaren Energien

PB: Im Fokus der Schulung stehen die wesentlichen Regelungen für die Beteiligung der Gemeinden, wie das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes MV (BüGembeteilG M-V) sowie § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
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Neue Schulung: „Finanzielle Beteiligung von Kommunen“

(WK-intern) – Webinar der LEKA MV hilft Gemeinden, finanziell von Wind- und Solarparks zu profitieren

Am 10. Mai erklären die Expertinnen und Experten der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) in einer Online-Schulung von 16:00 bis 18:30 Uhr, wie Kommunen in MV langfristig und juristisch sicher von Wind- und Solarparks auf ihrem Gemeindegebiet finanziell profitieren können.

Im Fokus der Schulung stehen die wesentlichen Regelungen für die Beteiligung der Gemeinden, wie das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes MV (BüGembeteilG M-V) sowie § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Seit 2016 verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland Betreiberinnen und Betreiber von Windparks, die betroffenen Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner an der Wertschöpfung teilhaben zu lassen. Durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung sollen Betroffene zu Miteigentümern werden. Mit dem EEG hat der Bund nachgezogen: Jede Gemeinde kann nun strafrechtsfrei eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde erzeugten Stroms erhalten. Dies gilt nach dem EEG nicht nur für Windvorhaben, sondern auch für große Solarparks.

Bereits eine einzige moderne Fünf-Megawatt-Windenergieanlage kann für spürbare Mehreinnahmen im Gemeindehaushalt sorgen: Mit ihrer Produktion in Höhe von rund 13 Millionen Kilowattstunden grünem Strom pro Jahr spült sie nach § 6 EEG jedes Jahr über 25.000 Euro in die Gemeindekasse. Auf einem Hektar erzeugt ein Solarpark rund eine Million Kilowattstunden grünen Strom im Jahr. Das kann ein Plus von 2.000 Euro pro Hektar zusätzlich im jährlichen Gemeindehaushalt bedeuten.

Um den Gemeinden in MV ein Höchstmaß an Beteiligung zu ermöglichen, vermitteln die Referentinnen und Referenten der LEKA MV das notwendige Grundlagenwissen. Sie bereiten die komplexen juristischen Inhalte für Bürgermeister, Gemeindevertreter sowie Amtsmitarbeitende verständlich auf und binden praxisnahe Beispiele aus MV ein. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Vermeidung von strafrechtlich relevanten Handlungen bei der Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen: Um den Vorwurf der Korruption bei der Beteiligung an Wind- und Solarparks zu vermeiden, werden Leitlinien vorgestellt, mit der Gemeinden Zuwendungen seitens der Projektierer rechtssicher erhalten können. Anschließend wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, ihre individuellen Fragen beantworten zu lassen und sich untereinander auszutauschen.

Die Anmeldung zur Schulung „Finanzielle Beteiligung von Kommunen“ am 10. Mai von 16:00 bis 18:30 Uhr ist ab sofort online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Die Schulung findet online via Zoom statt und wird aufgezeichnet.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):
Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

PM: Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern

PB: Im Fokus der Schulung stehen die wesentlichen Regelungen für die Beteiligung der Gemeinden, wie das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes MV (BüGembeteilG M-V) sowie § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).








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