Werbung Europäisches Zentrum für Digitale Rechte positioniert sich gegen geplanten Datentausch zwischen EU & USA Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 25. März 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels „Privacy Shield 2.0“ – Erste Reaktion von Max Schrems (WK-intern) – Heute haben EU- Kommissionspräsident*in Leyen und US-Präsident*in Biden ein neues System für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA angekündigt. Einige Fakten vorab: Es handelt sich nur um eine politische Ankündigung, nicht um einen Text, der analysiert werden kann. Soweit noyb bisher informiert ist, plant die USA keine Änderungen ihrer Überwachungsgesetze, sondern lediglich Zusicherungen der Exekutive. Eine neue Vereinbarung wäre kein bilaterales Abkommen, sondern eine Exekutiventscheidung der Europäischen Kommission, die zunächst vom Europäischen Datenschutzausschuss geprüft werden müsste. Dieser Prozess kann erst nach Vorliegen eines Rechtstextes gestartet werden. Ein tatsächlicher „Angemessenheitsbeschluss“ würde daher noch ein paar Monate dauern. Eine Entscheidung kann schnell vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. noyb geht davon aus, dass jedes neue Abkommen, das die Anforderungen des EU-Rechts nicht erfüllt, innerhalb weniger Monate vor dem EuGH angefochten wird, z. B. durch zivilrechtliche Verfahren und einstweilige Verfügungen. Statements von Max Schrems, Ehrenvorsitzender von noyb und Hauptkläger im Verfahren „Schrems I“ „Wir hatten bereits 2015 ein rein politisches Abkommen, das keinerlei Rechtsgrundlage hatte. Wie es derzeit aussieht, könnten wir das gleiche Spiel jetzt ein drittes Mal spielen. Der Deal war offenbar ein Symbol, das von van der Leyen gewollt war aber keinen Rückhalt der Experten in Brüssel hat, da sich die USA nicht bewegt haben. Besonders empörend ist, dass die USA angeblich den Krieg gegen die Ukraine genutzt haben, um die EU in dieser Wirtschaftsfrage unter Druck zu setzen.„ „Sobald der endgültige Text vorliegt, werden wir ihn zusammen mit unseren US-Rechtsexperten eingehend analysieren. Wenn er nicht im Einklang mit dem EU-Recht ist, werden wir oder andere ihn wahrscheinlich anfechten. Am Ende wird der Europäische Gerichtshof ein drittes Mal entscheiden müssen. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit innerhalb weniger Monate nach einer endgültigen Entscheidung wieder vor dem Gerichtshof landen wird“. „Es ist bedauerlich, dass die EU und die USA diese Situation nicht genutzt haben, um zu einem ‚No-Spy‘-Abkommen mit Basisgarantien unter gleichgesinnten Demokratien zu kommen. Kunden und Unternehmen drohen weitere Jahre der Rechtsunsicherheit.“ noyb.eu – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte. Der Verein noyb.eu [Aussprache] treibt seit Mai 2018 die Durchsetzung von Europäischen Datenschutzrechten voran und hat bisher knapp 500 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon. Mehr als 4.900 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit von noyb.eu. PM: NOYB – European Center for Digital Rights Weitere Beiträge:Die Photovoltaik-Strategie von Habeck zum zweiten PV-Gipfel verhindert die ErderwärmungTTIP, CETA & Co: Bittere Medizin nicht schlucken!Förderprogramm für Photovoltaik-Mieterstrommodelle