Werbung Energie-Wildpflanzenanbau wird in Niedersachsen gefördert Behörden-Mitteilungen Bioenergie Mitteilungen 25. Juni 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Niedersachsen fördert Biogas-Wildpflanzen mit 500 EUR pro Hektar (WK-intern) – Niedersachsen hat Ende Mai die Förderrichtlinie „Mehrjähriger Wildpflanzenanbau“ veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sollen in Kürze auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung stehen. Die maximal förderfähige Fläche beträgt in Niedersachsen 2.000 ha, pro Betrieb liegt sie bei mindestens einem und maximal zehn Hektar. Es können nur Neueinsaaten gefördert werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt mit dem Jahr der Aussaat und beträgt drei Jahre. Der Antragsteller muss die Verwertung des Erntegutes in einer Biogasanlage nachweisen. Eine jährliche Düngung mit max. 150 kg Gesamt-N (incl. Nmin) ist, außer im Ansaatjahr, bis spätestens zum 15.06. erlaubt. Chemische Pflanzenschutzmittel dürfen nur im Ansaatjahr oder im darauffolgenden Frühjahr zur Bekämpfung von Gräsern zum Einsatz kommen. Die Saatgutmischung muss 15 Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Liste enthalten und ist ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut gesicherter deutscher Herkunft zusammenzustellen. Die Hersteller des Saatgutes müssen entweder über das VWW Regiosaaten-Zertifikat oder über das RegioZert-Zertifikat verfügen. Nachfolgend ist der aktuelle Stand der Liste aufgeführt. Bei den Arten kann es unter Umständen noch kurzfristig zu Änderungen bzw. Erweiterungen kommen. Alant Beifuß Eibisch Esparsette Färberkamille Färber-Wau Fenchel Futtermalve Gelber Steinklee Königskerze Luzerne Natternkopf Rainfarn Rosenmalve Rote Lichtnelke Schwarze Flockenblume Sojaschrot / Mischungsmaterial für Aussaat Wegwarte Weißer Steinklee Wilde Möhre Wilde Karde Wilde Malve Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist jährlich bis zum 30.11. des Jahres zu stellen, das der geplanten Aussaat vorausgeht. Abweichend davon ist im Jahr 2021 der Antrag bis zum 15.07.2021 zu stellen. Quelle: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/2572/article/38002.html Links Förderrichtlinie „Mehrjähriger Wildpflanzenanbau“: https://www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/36064.html Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/2572/article/38002.html PM: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Weitere Beiträge:Genehmigungen für nachhaltige Energie- und Verkehrswendeprojekte sind schleppend und investitionsfei...London: Intelligenz-gesteuerten Software für Kohlenstoffrechnungslegung soll Emissionsmanagement bes...Forschung zur ausfallsicheren Energieversorgung