Werbung Einzelpetition: Förderung von Mikrowindanlagen in Niedersachsen! Dezentrale Energien Kleinwindanlagen Ökologie Windenergie 28. Dezember 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Nutzung von Mikro-/Kleinwindanlagen steht in Deutschland noch am Anfang. (WK-intern) – Während Deutschland im Bereich der Großwindkraft und Photovoltaik zu den weltweit führenden Ländern gehört, wurde die Kleinwind-Branche bislang stiefmütterlich behandelt. Weil Kleinwindkraft in Deutschland noch am Anfang steht, ist von einem beträchtlichen Wachstumspotenzial auszugehen. Je besser die gesetzlichen Rahmenbedingungen und je offener die Genehmigungsbehörden sind, desto mehr werden kleine Windkraftanlagen zur Energiewende in Deutschland beitragen. Insbesondere die Windenergieerzeugung im Hinblick auf den Klimaschutz bedarf alternativer Ansätze! Mikrowindanlagen z.B. auf Einfamilienhäusern können dazu einen guten Beitrag leisten vor allem im Hinblick auf zunehmende E-Mobilität. In Niedersachsen ist es, anders als in anderen Bundesländern, erforderlich eine Baugenehmigung für ein Kleinwindrad zu beantragen. Diese Genehmigung dient auch dem notwendigem Schutz der Nachbarschaft. Um aber zumindest diese Kosten zu kompensieren und zudem noch einen Anreiz zur Installation von Kleinwindrädern zu schaffen, sollten diese Kleinwindräder in Niedersachsen dringend gefördert werden. (oder Baugenehmigungsfrei gestellt werden.) Begründung: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Niedersachsen Kleinwindräder genehmigungspflichtig mittels vereinfachtem Verfahren. Für eine Genehmigung ist lt. Aussage unserer Verwaltung in Buchholz gegenüber interessierten Bürgern mit bis zu 300-400.- Gebühren zu rechnen. Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand und lassen nur geringen Spielraum zu. Die Durchschnittskosten für eine Kleinwindanlage (unter 10 kW Leistung) liegen bei ca. 5000.- . Gemessen daran sind die Gebühren relativ hoch. Um die Anschaffung dieser Anlagen im Sinne des Klimaschutzes zu fördern, sollten die Anlagen vom Land Niedersachsen gefördert werden! (Auch die Weiterentwicklung sollte ggf. gefördert werden.) Zielsetzung und Kriterien der Förderung von Mikrowindanlagen bis Kleinwindkraftanlagen Ziel der Förderung von Kleinwindkraftanlagen ist, sowohl das Potenzial der individuellen Ausnutzung von Windenergie auf Seiten der Privathaushalte zu aktivieren, als auch das Hemmnis der derzeitigen Baugenehmigungskosten für die Errichtung einer Anlage mit einer finanziellen Unterstützung zu überwinden. Dies gewinnt vor folgendem Hintergrund an Bedeutung. In Niedersachsen existieren heute große Windkraftanlagen, die heute unter den aktuellen gesetzlichen Auflagen nicht mehr genehmigungsfähig sind. Gemäß dem Klimaschutzkonzept kommt der Nutzung von Windenergie eine vergleichsweise hohe Bedeutung bei den regenerativen Energien in zu. So wurde für die Windkraft ein großes Erschließungspotenzial ermittelt, wobei sich dies hauptsächlich auf das Repowering bestehender großer Windkraftanlagen bezieht. Um entsprechende Standorte für weitere Windkraftanlagen zu eruieren, wurden bereits Untersuchung zu potenziellen Eignungsgebieten für die Windenergie durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass nur noch wenige Gebieten für den weiteren Ausbau von Windkraft geeignet und für weitere Planungen zu berücksichtigen wären. Oftmals ist ein Repowering der in Betrieb befindlichen Anlagen aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und ihrer Auswirkungen auf umgebende technische Infrastrukturen nicht leistbar. Daher ist ein Zubau großer Windkraftanlagen in benötigtem Ausmaß in Niedersachsen derzeit nicht absehbar. Um die Nutzung von Windkraft dennoch zu ermöglichen, bedarf es alternativer Ansätze. So kann mit der Errichtung von Kleinwindkraftanlagen auf privater Ebene (Haushalte, Unternehmen) ein kleiner Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien im Sinne der Eigenversorgung geleistet werden. Wie hoch jedoch das genaue Erschließungspotenzial zur Windenergienutzung hierbei ist, kann derzeit nicht beziffert werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass das Erschließungspotenzial nicht vollständig nutzbar ist, sondern lokalen Einflussfaktoren unterliegt und damit real geringer sowie an verschiedenen Standorten unterschiedlich ausfallen wird. Zu den limitierenden bzw. hindernden Faktoren zählen beispielsweise die Orografie und Topografie, der Waldbestand sowie die Bebauung, die die Luftströme bremsen oder sogar unterbrechen können. Dies hat mancherorts negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und den Ertrag einer Kleinwindkraftanlage, woran sich wirtschaftliche Überlegungen im Sinne des Kosten-Nutzen-Verhältnisses knüpfen. Definition von Kleinwindkraftanlagen Kleinwindanlagen werden direkt neben dem Verbraucher (z.B. Gebäude, Maschine oder Gerät) aufgestellt, um diesen für dessen Eigenverbrauch mit Energie zu versorgen. Ein Gegensatz zum Nutzungskonzept von Multimegawatt-Windanlagen und Windparks. Diese werden auf Konzentrationszonen möglichst fernab von Siedlungen aufgestellt, um Strom einzuspeisen und zu verkaufen. Konflikte wie Schall, Schattenwurf oder visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sind bei Kleinwindkraftanlagen sind marginal. Eine allgemein anerkannte Definition von Kleinwindkraftanlagen und deren Abgrenzung zur Großwindkraft ist nicht vorhanden. Das häufigste Kriterium ist die Leistung der Anlage mit dem Grenzwert von 100 Kilowatt. Anlagen mit einer Leistung kleiner als 100 kW werden somit als Kleinwindanlagen betrachtet. Diese Definition wird vom Weltwindenergieverband WWEA als auch von Windkraftverbänden diverser Länder vertreten. Laut einer Studie des Bundesverbands Windenergie wird folgende Klassifizierung von Kleinwindanlagen anhand der Leistung vorgeschlagen: Mikrowindanlagen 0 bis 5 kW – Privatanwender und Einfamilienhäuser – Gekoppelt ans Stromnetz oder batteriegestütztes Inselsystem Miniwindanlagen 5 bis 30 kW – Gewerbebetriebe und Landwirte Mittelwindanlagen 30 bis 100 kW – Gewerbebetriebe und Landwirte – Anschluss an Mittelspannungsnetz Auch die Anlagenhöhe kann als Kriterium herangezogen werden, um Kleinwindkraftanlagen abzugrenzen. Eine Anwendung findet man im Baurecht und Genehmigungsrecht. In manchen Bundesländern sind Anlagen mit einer Höhe bis 10 m genehmigungsfrei. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) macht das für Großanlagen notwendige immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren ab 50 m Anlagenhöhe fest. Kleinwindanlagen mit einer Höhe geringer als 50 m fallen somit unter die Bauordnung der einzelnen Bundesländer. Staatliche Förderung für kleine Windkraftanlagen Die Förderung von Strom erzeugenden Erneuerbaren Energien wird in Form eines Einspeisetarifs gewährt. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ein fixer Tarif gezahlt. Der Fördersatz für kleine Windräder war quasi immer derselbe wie bei den großen Megawatt-Turbinen, rund 9 Cent pro kWh. Für kleine Windräder ist dieser Fördersatz i.d.R. zu gering. Denn die Investitionskosten pro Kilowatt sind bei großen Anlagen erheblich geringer, als bei kleinen Windrädern. Es ist nicht ersichtlich, warum man in Deutschland in der Vergangenheit für die Einspeisung von Strom durch kleine Solaranlagen weit über 50 Cent pro kWh erhalten hat, d.h. fünfmal soviel wie für kleine Windkraftanlagen. Die PV-Branche konnte lange Zeit auf günstige Rahmenbedingungen zurückgreifen, die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist dadurch drastisch angestiegen. Nur deshalb konnten Solar-Firmen in die Massenproduktion gehen, die Stückkosten und Preise für Module sind gesunken. Die Kleinwind-Branche ist von einer solchen Entwicklung noch recht weit entfernt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat in einer Studie berechnet, dass Kleinwind-Anlagen mit einer Leistung unter 5 kW eine Vergütung von 25 Cent pro kWh erhalten müssten, um faire Förderbedingungen zu deklarieren. In einigen Ländern gibt es faire Einspeisetarife für Kleinwindanlagen, wie z.B. in Großbritannien, Italien und vielen US-Staaten. Betreiber von Kleinwindkraftanlagen in Niedersachsen (Deutschland) müssen bisher leider auf eine entsprechende Förderung verzichten. PM: Marco Warstat Solar- und Kleinwindanlage machen Menschen unabhängiger / Foto: HB Petition-Online: https://www.change.org/p/kleinwindkraftanlagen-in-niedersachsen An: Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover Olaf Lies, MdL St.-Annen-Straße 2 26441 Jever Niedersächsisches Ministerium für Umwelt Archivstraße 2 30169 Hannover Weitere Beiträge:Drees & Sommer entwickelt Landschaftskonzept am TelegrafenbergFehlende Verkehrsinfrastruktur und Hürden bei Genehmigungsprozessen gefährden den Ausbau der Windene...Richtlinien zum Jahreswechsel finden bei allen Windenergieanlagen Anwendung