Werbung BSH stärkt Arbeitsbereich Offshore-Windenergie mit neuer Abteilung Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 6. Oktober 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 nahm die neue Fachabteilung „Ordnung des Meeres“ im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ihre Arbeit auf. (WK-intern) – Sie ist notwendig aufgrund neuer gesetzlicher Aufgaben. Die Abteilungsleitung übernimmt der bisher für Offshore-Aufgaben zuständige Referatsleiter Dr. Nico Nolte. Die bisherigen Aufgaben zur Offshore-Windenergie und Raumordnung auf See gehen in der neuen Abteilung „O“ auf. Diese gliedert sich in vier Referate mit den Aufgabengebieten: ‚Räumliche Planung‘, ‚Voruntersuchung von Flächen‘, ‚Planfeststellung‘ sowie ‚Prüfung und Überwachung‘ von Bau und Betrieb der Offshore-Windparks. Für ihre Aufgaben greift die neue Abteilung Ordnung des Meeres auf die thematisch breit aufgestellten Fachbereiche innerhalb des BSH zu. Das betrifft unter anderem die ozeanographische und meereschemische Expertise und Daten, die Nutzung von schiffsgebundenen Aufgaben sowie die Herstellung von Seekarten für Offshore-Windparks. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) hat dem BSH mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zwei neue umfangreiche Aufgaben zugeordnet: Die Erstellung eines Flächenentwicklungsplans für Offshore-Windenergieanlagen und die Voruntersuchung von Flächen, die für eine Errichtung solcher Anlagen geeignet sind. Die neu eingerichtete Abteilung trägt dem stetig zunehmenden Umfang der Aufgaben im Bereich der Offshore-Windenergie und deren wirtschaftlicher Bedeutung Rechnung. Die Offshore-Windenergie gehört zum Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent auszubauen. Dafür müssen im Bereich der Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2020 6.500 MW und bis zum Jahr 2030 15.000 MW Windenergieleistung erbracht werden. Derzeit sind in der deutschen AWZ mehr als 1020 Anlagen mit mehr als 4.600 MW am Netz, mehr als 5.200 MW sind im Bau, installiert oder bereits in Betrieb. Bereits 2001 genehmigte das BSH mit ‚alpha ventus‘ den ersten Offshore-Windpark in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Am 04.08.2009 speiste dieser als erster deutscher Offshore-Windpark Strom in das Netz ein. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Dienstsitzen in Hamburg und Rostock unterstützt die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung die maritime Wirtschaft, fördert die Sicherheit auf dem Meer sowie die nachhaltige Meeresnutzung, informiert über den Zustand von Nord- und Ostsee und stärkt über Monitorings den Umweltschutz. PM: BSH Offshore Transporte / Foto: HB Weitere Beiträge:Windpark Arcadis Ost 1: Schwerlastkran HLC 295000 von Liebherr schließt erste Offshore-Projekte erfo...Gigant der Effizienz: VSB und Nordex nehmen 4,5 MW Windrad in BetriebBurgenland hat seine Stromversorgung zu 100% aus Windstrom