Werbung Verwaltungsgericht Trier entscheidet für Windpark Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Januar 2017 Zwischenentscheidungen Windparks Landkreis Bernkastel-Wittlich (WK-intern) – Der NABU Rheinland-Pfalz hat am heutigen Tage drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht Trier auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen insgesamt drei immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Bernkastel-Wittlich (im Einzelnen: Genehmigung von 6 Windenergieanlagen im Windpark „Staatsforst Wintrich“, von 5 Windenergieanlagen im Windpark „Staatsforst Morbach“ und von 12 Windenergieanlagen im Windpark Wintrich) gestellt. Um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch Rodungsarbeiten zu verhindern, hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschlüssen vom heutigen Tage in allen drei Verfahren jeweils eine sog. Zwischenentscheidung getroffen, mit der die aufschiebende Wirkung der Widersprüche bis zu einer abschließenden Entscheidung über die vom NABU gestellten Eilanträge wiederhergestellt worden ist. Dies bedeutet, dass bis zur abschließenden Entscheidung der Kammer über die Eilanträge keine Rodungsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Über den eigentlichen Ausgang der drei Eilverfahren ist damit noch nichts gesagt. Die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Eilverfahren kann erst nach Verwaltungsakteneingang und Ablauf von Stellungnahmefristen getroffen werden. PM: Verwaltungsgerichts Trier Gegen das Urteil steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. / Foto: HB Weitere Beiträge:Hauptversammlung bei der ABO Wind AGNordex gewinnt zwei Windenergieprojekte in Südafrika über 295 MWBWE zur Resilienz-Roadmap: Mehr Resilienz, Weniger Abhängigkeiten