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Windenergieplanung nicht über die Bürgerköpfe hinweg

Windpark / Foto: HB
Windpark in S-H / Foto: HB

Mehr Demokratie Schleswig-Holstein begrüßt Rechtsgutachten und Gesetzentwurf

(WK-intern) – Der Fachverband Mehr Demokratie begrüßt die Initiative der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, die den Gemeinden auch weiterhin Mitspracherechte bei der Errichtung von Windkraftparks einräumen will.

Gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Arne Pautsch (Hochschule Osnabrück) wendeten sich die Piraten heute (29. Februar) mit einem Gesetzentwurf gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, wonach Kommunen die Errichtung von Windkraftanlagen künftig nicht mehr verhindern oder explizit beschließen dürfen.

„Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auch ein zentrales Thema der kommunalen Demokratie und muss für Gemeindevertretungen und Bürgerentscheide zugänglich bleiben. Jede Gemeinde muss im Rahmen der ausgewiesenen Eignungsflächen ja oder nein zu dem Bau von Windkraftanlagen sagen können “, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie. „Es gibt genügend Eignungsflächen, sodass der Gemeindewille hier berücksichtigt werden kann.“

Der Gesetzentwurf schlägt vor, dass beim Bau neuer Windkraftanlagen ablehnende oder befürwortende Bürgerentscheide oder Gemeinderatsbeschlüsse zu berücksichtigen sind. Eine Gemeinde könnte also bestimmte Gebiete von der Bebauung mit Windkraftanlagen ausschließen, solange ausreichend andere Flächen zur Verfügung stehen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte entschieden, dass es nicht zum Ausschluss eines Baugebietes führt, wenn die betroffene Gemeinde die Errichtung von Windkraftanlagen ablehnt.

Das heute vorgestellte Rechtsgutachten und den Gesetzentwurf zur Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Windenergieplanung finden Sie nun auch online.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut:
<http://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2016/02/3881_gesetzzumschutzderakzeptanzderwindenergieendfassung1.pdf>

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Arne Pautsch:
<http://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2016/02/gutachten_piratenfraktion_landtag_sh_stand-29.02.2016.pdf>

Das Rechtsgutachten erläutert die Machbarkeit und Gerichtsfestigkeit des vorgeschlagenen Wegs einer Verankerung des kommunalen Willens im Landesplanungsgesetz. Die OVG-Urteile sind darin ebenso berücksichtigt wie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.

Wir haben sowohl von Seiten des Bundesverbands Windenergie als auch von Seiten der Windkraftgegner positive Rückmeldungen erhalten. Bitte beachten Sie auch die unterstützende Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V. zu der Initiative.
PM: Patrick Breyer / Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags Piratenfraktion








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