Werbung Windenergieausbau: Fachagentur Wind veröffentlicht artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Ökologie Windenergie Wirtschaft 15. Oktober 2015 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Neue Studie zu Vermeidungsmaßnahmen Fachagentur Wind veröffentlicht bundesweiten Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. (WK-intern) – Neue Studie zu Vermeidungsmaßnahmen Mit dem Ausbau der Windenergie an Land können artenschutzrechtliche Konflikte auftreten, insbesondere mit den in § 44 BNatSchG normierten Zugriffsverboten. Die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen kann dem Eintreten von Verbotstatbeständen entgegenwirken und die rechtssichere und umweltverträgliche Umsetzung von Projekten ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Staatssekretäre der Umweltministerien auf der 55. Amtschefkonferenz (21. Mai 2015) bei der abschließenden Behandlung der überarbeiteten „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (dem sogenannten Helgoländer Papier). Sie sprach sich dafür aus, dass Vermeidungsmaßnahmen genutzt werden, um frühzeitig Konflikte von Artenschutz und Windenergienutzung auszuschließen. In einer gemeinsam von der Fachagentur Windenergie an Land, der Technischen Universität Berlin (Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Institut für Umwelt- und Planungsrecht) durchgeführten Studie werden entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Zugriffsverboten des § 44 BNatschG aus internationaler und nationaler Literatur sowie den Artenschutzleitfäden der Bundesländer zusammengestellt. Die Anwendung der Maßnahmen in der Praxis ist stichprobenartig durch Experteninterviews erfasst, juristische Literatur und Rechtsprechungen werden ausführlich besprochen. Auf Anfrage per Mail an post[at]fa-wind.de schicken wir Ihnen gerne ein kostenloses Leseexemplar. TU Berlin, FA Wind & WWU Münster (2015): Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen – Bundesweiter Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG PM: Fachagentur Wind Weitere Beiträge:Ablehnung der Rechtsprüfung von CETA-Abkommen ohne Rücksicht auf Risiken ist fahrlässig und undemokr...Unterwasserminen gefährden Offshore WindparksKaiserwetter ist weltweit mit KI-basierter Datenanalyse im Einsatz