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Tagung zu Länderöffnungsklausel und Mindestabständen für Windenergieanlagen

Enercon Windanlage / Foto: HB
Bei heutigen Binnenland-Windanlagen resultierten daraus Abstände von bis zu 2.000 m / Foto: HB

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch beschlossen, mit der den Bundesländern weitgehender Handlungsspielraum bei der Festlegung eigener Abstandsregeln für die Windenergieplanung zur Wohnbebauung eingeräumt wird.

Die Bayerische Landesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, der für die Windenergie im Außenbereich Mindestabstände von der zehnfachen Anlagenhöhe vorschreibt.

(WK-intern) – Bei heutigen Binnenland-Windanlagen resultierten daraus Abstände von bis zu 2.000 m. Deutlich größere Mindestabstände als bislang könnten den Druck auf die verbleibenden Flächen – auch in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten – erhöhen, diese für die Windenergienutzung auszuweisen.

Auch bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete könnten in Bedrängnis kommen, an größere Mindestabstandsvorgaben angepasst zu werden. Außerdem ist fraglich, ob größere Abstände zu mehr Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern verhilft.

Die Fachagentur Windenergie an Land nimmt sich dem Themenkomplex an und veranstaltet folgende Fachtagung:

„Länderöffnungsklausel für Mindestabstände bei der Windenergieplanung im Spannungsfeld zwischen Flächenkonkurrenz, Akzeptanzförderung und Windenergieausbau“

am:        17. Juni 2014

von:       12.30 Uhr – 17.30 Uhr

Ort:        Tagungszentrum Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte

Mitteilung: Fachagentur Windenergie an Land e.V.








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