Werbung Tagung zu Länderöffnungsklausel und Mindestabständen für Windenergieanlagen Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 29. April 2014 Bei heutigen Binnenland-Windanlagen resultierten daraus Abstände von bis zu 2.000 m / Foto: HB Die Bundesregierung hat die Einführung einer Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch beschlossen, mit der den Bundesländern weitgehender Handlungsspielraum bei der Festlegung eigener Abstandsregeln für die Windenergieplanung zur Wohnbebauung eingeräumt wird. Die Bayerische Landesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, der für die Windenergie im Außenbereich Mindestabstände von der zehnfachen Anlagenhöhe vorschreibt. (WK-intern) – Bei heutigen Binnenland-Windanlagen resultierten daraus Abstände von bis zu 2.000 m. Deutlich größere Mindestabstände als bislang könnten den Druck auf die verbleibenden Flächen – auch in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten – erhöhen, diese für die Windenergienutzung auszuweisen. Auch bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete könnten in Bedrängnis kommen, an größere Mindestabstandsvorgaben angepasst zu werden. Außerdem ist fraglich, ob größere Abstände zu mehr Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern verhilft. Die Fachagentur Windenergie an Land nimmt sich dem Themenkomplex an und veranstaltet folgende Fachtagung: „Länderöffnungsklausel für Mindestabstände bei der Windenergieplanung im Spannungsfeld zwischen Flächenkonkurrenz, Akzeptanzförderung und Windenergieausbau“ am: 17. Juni 2014 von: 12.30 Uhr – 17.30 Uhr Ort: Tagungszentrum Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte Mitteilung: Fachagentur Windenergie an Land e.V. Weitere Beiträge:EQOS Energie bringt die konkrete Umsetzung der europäischen Energiewende weiter voranLiebherr: Umsatz der Firmengruppe 2021 deutlich gestiegenBLG Offshore Windenergie-Logistik hat gut zu tun