NRW ändert für den Ausbau von EE-Anlagen die Landesbauordnung Behörden-Mitteilungen Bioenergie Solarenergie Windparks 8. Juni 2023 Werbung Entwurf der neuen Bauordnung bringt Wind, Solar und Wärme voran (WK-intern) - Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt die "energetischen" Neuerungen für die geplante Novelle der Landesbauordnung, da so der landesweite Ausbau Erneuerbare Energien beschleunigt wird. Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat den Entwurf für die Novelle der Landesbauordnung vorgelegt. Eine Reihe von vorgeschlagenen Neuerungen wird nach Einschätzung des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) den landesweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien „deutlich erleichtern und beschleunigen“. „Nachdem die Landesregierung mit dem gestrigen Entwurf zum Landesentwicklungsplan planungsrechtlich zentrale Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Wind- und Solarenergie aus dem Weg räumen will, setzt
Nächtliches Blinken von Windparks wird beschränkt Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 17. November 201717. November 2017 Werbung Windparks mit mehr als vier Anlagen müssen in Zukunft technisch so ausgerüstet sei, dass Blinklichter nur aktiv sind, wenn sich Flugobjekte nähern. (WK-intern) - Dazu erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rainer Albrecht: „Wesentlich für den Erfolg der Windenergie ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Als störend empfunden wird vor allem das nächtliche Dauerblinken der Windenergieanlagen, da diese ab einer Gesamthöhe von 100 Meter aus Gründen der Luftverkehrssicherheit optisch gekennzeichnet werden müssen. Mit der Änderung im Landesbaurecht beenden wir das nächtliche Spektakel. Dies gilt für Vorhaben mit mehr als vier Windenergieanlagen an einem Standort. Kleine Windparks mit weniger als fünf Anlagen können sich
Tagung zu Länderöffnungsklausel und Mindestabständen für Windenergieanlagen Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 29. April 2014 Werbung Die Bundesregierung hat die Einführung einer Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch beschlossen, mit der den Bundesländern weitgehender Handlungsspielraum bei der Festlegung eigener Abstandsregeln für die Windenergieplanung zur Wohnbebauung eingeräumt wird. Die Bayerische Landesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, der für die Windenergie im Außenbereich Mindestabstände von der zehnfachen Anlagenhöhe vorschreibt. (WK-intern) - Bei heutigen Binnenland-Windanlagen resultierten daraus Abstände von bis zu 2.000 m. Deutlich größere Mindestabstände als bislang könnten den Druck auf die verbleibenden Flächen – auch in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten – erhöhen, diese für die Windenergienutzung auszuweisen. Auch bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete könnten in Bedrängnis kommen, an