Werbung Schallgutachten bescheinigt der 4 kW Turbina rekordverdächtige Niedrigwerte Kleinwindanlagen new energy husum Techniken-Windkraft 21. März 201420. März 2014 Erstmalig wird auf der „New Energy“ Husum vom 20. bis 23. März die kompakte 1 kW Turbina vorgestellt / Pressefoto DIE LEISESTE 4 KW KLEINWINDANLAGE IM MARKT. TURBINA ENERGY AG ERZIELT IM SCHALLGUTACHTEN BESTWERTE. Schallgutachten bescheinigt der 4 kW Turbina rekordverdächtige Niedrigwerte 34 dB Turbina entspricht Flüstern, Wettbewerber liegen mit 55 dB weit darüber Gesetzliche Lärmrichtwerte für uneingeschränkte Nutzung in Wohngebieten deutlich unterschritten (WK-intern) – TURBINA ENERGY AG, Deutschland (www.turbina.de) hat ihre innovative Technologie im Bereich Kleinwindanlagen mit vertikaler Achse (VAWT) in einer schalltechnischen Messung auf die Nutzung in Wohngebieten untersuchen lassen. Dabei wurde durch das schalltechnische Sachverständigengutachten festgestellt, dass die Windturbine TURBINA 4000W den gesetzlichen Normen nach TA Lärm nicht nur entspricht, sondern die heranzuziehenden Richtwerte nach TA Lärm 6.1 mit durchschnittlich 34 db(A) deutlich unterschreitet. Die gesetzlichen Immissionsrichtwerte in der TA Lärm unter 6.1 für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden für reine Wohngebiete 50 dB(A) tagsüber und 35 db(A) nachts, für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten gelten tagsüber nur 45 dB(A) und 35 db(A) nachts. In der schalltechnischen Untersuchung wurden die auftretenden Schallbelastungen der Windturbine aus 12 repräsentativen Referenzpunkten gemessen. Der energieäquivalente Dauerschallpegel der Windturbine Typ ”TURBINA 4000W” beträgt demnach in 8 m Abstand bei einer Windgeschwindigkeit 6 m/s bis 36,6 dB(A), in 12 m Abstand bei einer Windgeschwindigkeit 6 m/s bis 35,9 dB(A) und in 16 m Abstand bei einer Windgeschwindigkeit 6 m/s bis 34,2 dB(A). Der Wettbewerb liegt meist mit 50 db(A) und sogar 60 db(A) weit darüber und ist laut Immissionstabelle bestenfalls für Misch- und Gewerbegebiete zugelassen. Das Sachverständigengutachten attestiert der Windturbine der TURBINA ENERGY AG einen für die Branche einzigartigen Niedrigwert. Eine innovative Kombination aus Rotor, Stator und Generator ermöglicht diesen einzigartigen Wettbewerbsvorteil und bietet dadurch unzählige Anwendungsmöglichkeiten. Erstmalig wird auf der „New Energy“ Husum vom 20. bis 23. März die kompakte 1 kW Turbina vorgestellt, die besonders attraktiv für Privatanwender ist. Aleksandar Vucak, CEO, TURBINA ENERGY AG: „Unser Beispiel der 4 kW Turbina zeigt, dass Nachhaltigkeit in der erneuerbaren Energie auch in reinen Wohngebieten machbar ist. Unsere Kleinwindanlagen mit 1 kW können sogar bedenkenlos auf Dächer in Wohn- und Gewerbegebieten, teilweise ohne Genehmigungen installiert werden, da sie keinerlei Geräusche und Vibrationen erzeugen. Unsere patentierte Technologie bietet erstmals die Möglichkeit Produkte zur sauberen Energieerzeugung dem gewerblichen und ebenso dem privaten Nutzer zur Verfügung zu stellen – erstmals kann jeder seinen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und somit die Energiewende tatsächlich erst möglich machen – sicher, leise, überall und jederzeit. PM: TURBINA ENERGY AG Weitere Beiträge:Neuer Windpark in Klettwitz bekommt Zuschlag, enercity steigt auf zu den Top 10 Windparkbetreibern D...TÜV SÜD auf der WindEurope in BilbaoVestas sichert sich 189-MW-Auftrag bei Casa dos Ventos in Brasilien