Werbung Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE fordert sachliche Diskussion bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes Finanzierungen Offshore Windenergie Windparks 22. August 2012 (WK-intern) – Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE fordert sachliche Diskussion bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und zügige Umsetzung schadensmindernder Maßnahmen bei der Offshore-Netzanbindung Berlin/ Varel – Die von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner vorgelegten Zahlen in Zusammenhang mit den möglichen Schadenersatzkosten für Verzögerungen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks entbehren jeglicher Grundlage. Selbst für den höchst unrealistischen Fall, dass alle bisher geplanten Projekte realisiert und dann alle Windparks zugleich längere Zeit aufgrund von Leitungsproblemen keinen Strom einspeisen könnten, sind die vom Bundesverbraucherministerium aufgerufenen 35 Milliarden Euro drastisch überzogen: Diese Summe würde theoretisch nur dann entstehen, wenn in Nord- und Ostsee über 50 Gigawatt (GW) Leistung installiert, und keine einzige Netzanbindung existieren bzw. funktionieren würde. Auch vor dem Hintergrund der Ausbauziele der Bundesregierung entspricht diese Annahme nicht der Realität. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat in verschiedenen Untersuchungen und Ergebnispapieren aufgezeigt, dass über temporäre Netzanschlüsse, ein vernünftiges Netzanschlussmanagement, die Verbindung der Netzanschlüsse untereinander (Vermaschung) sowie über verbindliche Absprachen mittels sogenannter Realisierungsfahrpläne das Risiko drastisch minimiert werden kann (www.offshore-stiftung.de). Die Bundesregierung sollte sich jetzt auf diese Punkte konzentrieren und über einen sinnvollen technischen und organisatorischen Gesamtansatz die Risiken aus dem Netzbau und Betrieb nehmen – umfangreiche Vorschläge hierzu lägen vor. Wie hoch die tatsächliche Belastung sein könnte hängt davon ab, wie schnell die Netzanschlüsse nun gebaut werden und mit welcher Flexibilität die beteiligten Akteure an weiteren schadensmindernden Maßnahmen arbeiten. Allein durch den Bau von temporären Netzanschlüssen und ein aktives Netzanschlussmanagement könnte das Haftungsrisiko aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE halbiert werden. Momentan sind nicht einmal ein halbes Dutzend Offshore-Windparks von der Haftungsregelung betroffen und die Frage der Netzanbindung wird allenfalls in den kommenden ein bis zwei Jahren relevant werden (Übersichtskarte). Für die betroffenen Windparks werden in enger Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur Maßnahmen für Interimslösungen (Netzanschlussmanagement) entwickelt, die schadensminimierend wirken sollen. Mit der kurzfristig geplanten Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes greife in absehbarer Zeit der Systemwechsel, so dass die Verzögerungsproblematik weitgehend gelöst sein sollte. Mehr zum Thema finden Sie auch unter www.offshore-stiftung.de. Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Pressebüro PM: Katja Weinhold presse@offshore-stiftung.de www.offshore-stiftung.de www.offshore-windenergie.net Weitere Beiträge:Genehmigungsantrag für 2 Windparks: Dialog mit Bürgern auf der Infomesse Windenergie in ArzfeldCNC Onsite erweitert Vor-Ort-Reparatur von Zahnkränzen auf weitere Windkraftanlagen-TypenVereinbarung zum Aufbau einer Produktionsanlage für schwimmende Offshore-Windkraftanlagen