Werbung Direktvermarktung von Windstrom nach der EEG-Novelle Techniken-Windkraft Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Juni 201419. Juni 2014 Direktvermarktung von Windstrom nach der EEG-Novelle / Foto: HB Direktvermarktung von Windstrom – Was ändert sich durch die EEG-Novelle für Anlagenbetreiber? Seminar: Haus der Technik gemeinsam mit der ForWind-Academy Termin: 16.09.2014 10:00 – 16.09.2014 18:00 in Bremen (Swissôtel Bremen) Die Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien gilt als entscheidend beim weiteren Ausbau hin zu einer 100% umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung. (WK-intern) – Windenergie hat im Vergleich der erneuerbaren Energien mit die günstigsten Stromgestehungskosten. Die Direktvermarktung von Windstrom hat mit über 29.000 MW mittlerweile einen beachtlichen Anteil von deutlich über 80% an der Gesamterzeugung angenommen. Mithilfe der Direktvermarktung wird die für einen weiteren Ausbau eneuerbarer Energien notwendige Markt- und Systemintegration vorbereitet und verbessert. Der Gesetzgeber wid die Direktvermarktung aus diesem Grund für Neuanlagen ab einer bestimmten Leistung (geplant > 500kWp) verpflichtend machen. Für Bestandsanlagen wird die Fernsteuerbarkeit (geplant ab dem 01.01.2015) als Grundvoraussetzung zur Direktvermarktung notwendig werden. www.hdt-essen.de/W-H010-09-636-4 PM: HdT Weitere Beiträge:juwi bringt Windpark Rosskopf ans NetzSiemens AG und Siemens-Gamesa: Joe Kaeser geht und Roland Busch kommtNeueste Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zur Onshore- und Offshore-Windenergie