Werbung Begrenzung der EEG-Umlage durch restriktive Gesetzesauslegung im BAFA? Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 6. August 2013 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Zum 1. Januar 2012 ist die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Mit dieser Novelle hat der Gesetzgeber einerseits die Grenzwerte für die Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung abgesenkt, so dass mehr kleinere und mittelständische Unternehmen Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen können. Um einer möglichen missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber gleichzeitig verschiedene gesetzliche Regelungen präzisiert und teilweise auch verschärft. So wurde etwa die Zahl der antragsbefugten Branchen verringert und die Antragsbefugnis für selbständige Unternehmensteile eingeschränkt bzw. begrifflich genauer gefasst. Diese teilweise Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Begrenzung der EEG-Umlage führt unvermeidlich zu einzelnen Ablehnungen. Das BAFA entscheidet insofern über Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage immer auf Basis der aktuell geltenden Gesetzeslage. Die Voraussetzungen für die Begrenzung werden genau geprüft. Insbesondere der Frage der Antragsbefugnis als selbständiger Unternehmensteil, ein Bereich, in dem Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, muss – entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers – mit der notwendigen Sorgfalt nachgegangen werden. Die Gesetzesänderung kann im Einzelfall dazu führen, dass Antragsteller, die auf der Grundlage der alten Rechtslage einen positiven Bescheid bekommen haben, jetzt abgelehnt werden müssen, weil die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das BAFA hat hinsichtlich dieser Entscheidung auch kein Ermessen. Hierzu gehören auch die Anträge der Firmen Outokumpu Nirosta GmbH und Outokumpu VDM GmbH. PM: BAFA Weitere Beiträge:Neue Schulung: Realitätsnahe Visualisierungstechnik für Solar- und WindparksAusschreibungen für Windenergie an Land war erneut deutlich unterzeichnet: Gebotstermin 1. Juli 2020MVV, Juwi, Windwärts und VSB bündeln Post-EEG-Lösungen im Produkt MVV 20 plus