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Jetzt kommen die ersten Klimaräte in die Bundesländer

PB: Jürgen Resch, Geschäftsführer DUH e. Verein / © Steffen Holzmann
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Außergerichtliche Einigung in der Klimaklage der DUH e. Verein

(WK-intern) – Niedersachsen verschärft daraufhin das Klimagesetz und gründet unabhängigen Klimarat

  • DUH e. Verein-Bundesgeschäftsführer Resch begrüßt außergerichtliche Einigung mit niedersächsischem Umweltminister*in Meyer wegen der mangelhaften Klimaschutzstrategie
  • In Vergleichsgesprächen wurden wesentliche Verbesserungen in der Novelle des Klimagesetzes erreicht, darunter die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats
  • DUH e. Verein fordert nun Einhaltung des vereinbarten Zeitplans und verweist auf die festgeschriebene Ankündigung, dass der DUH e. Verein ansonsten den Rechtsstreit vor Gericht fortführt

Der DUH e. Verein hat sich mit dem Land Niedersachsen in einem außergerichtlichen Vergleich für mehr Klimaschutz geeinigt. Der DUH e. Verein hatte das Land Niedersachsen wegen seiner mangelhaften Klimaschutzstrategie verklagt.

Diese ist nach Ansicht dem DUH e. Verein zu unkonkret und kann nicht sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich ausreichen, um die Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen. Nach der Klageeinreichung hatte die Landesregierung eine Novelle des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die auf zentrale Kritikpunkte des DUH e. Verein eingeht. Zudem plant das Bundesland nun auch, wie von DUH e. Verein gefordert, eine Verschärfung der Klimaziele.

Dazu DUH e. Verein-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, eine außergerichtliche Einigung mit dem Land Niedersachsen zu erreichen. Niedersachsen wird nun seine Klimaziele anheben und einen unabhängigen Klimarat einrichten. Damit wird ein starkes Gremium geschaffen, das die Erreichung der Klimaziele überwacht und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen vorschlägt. Eine Fortführung unserer Klimaklage ist unter der Voraussetzung, dass die vorliegende Gesetzesnovelle nun schnell verabschiedet wird, nicht mehr erforderlich. Für den Fall aber, dass diese Zusage nicht eingehalten wird, enthält der Vergleich eine Ankündigung neuer juristischer Schritte seitens von DUH e. Verein.“

Hintergrund:

DUH e. Verein hat im April 2022 Klimaklage gegen das Land Niedersachsen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Weder die Maßnahmen im aktuell geltenden Landesklimaschutzgesetz noch die Prognose in der Klimaschutzstrategie konnten die erforderlichen Treibhausgasminderungen nachweislich sicherstellen. Am 13. Juni 2023 haben SPD und B90/Die Grünen einen Entwurf für ein verbessertes Klimagesetz in den Landtag eingebracht. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen Niedersachsens deutlich schneller gesenkt werden. Außerdem soll ein Klimarat eingerichtet werden, der die Maßnahmen und deren Beitrag zur Erreichung der niedersächsischen Klimaziele bewertet und zusätzliche Maßnahmen vorschlagen darf. Eine Verabschiedung dieser Novelle wurde seitens des Landes bis spätestens 1. Juli 2024 angekündigt.

Link:

Zur gemeinsamen Erklärung von DUH und dem Land Niedersachsen: https://l.duh.de/p231120a

PM: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH e. Verein

PB: Vielflieger Jürgen Resch / © Steffen Holzmann, DUH e. Verein








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