Werbung BEE übt scharfe Kritik an der Art und Weise der Beteiligung am Gesetzentwurf zum Emissionshandelssystem Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Verbraucherberatung 22. Oktober 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BEE übt inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf zum Emissionshandelssystem und sieht Verstoß gegen Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (WK-intern) – Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) scharfe Kritik an der Art und Weise der Beteiligung der Verbände geübt. „Für die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf war lediglich eine Frist von weniger als zwei Tagen vorgesehen, die noch dazu am Samstag begann. Dies entspricht in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben, die für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen sind. Die Vorgehensweise entspricht bei diesem Vorhaben nicht den Prinzipien guter Rechtsetzung. Eine Detailbewertung der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist so nicht in angemessener Weise möglich. Wir fordern die Bundesregierung auf, wieder zu geordneten Gesetzgebungsprozessen zurückzukehren“, so Wolfram Axthelm, Geschaftsführer im BEE. Inhaltlich sieht der BEE den Entwurf als unzureichend und darüber hinaus in Teilen als verfassungsrechtlich bedenklich an. Im Einzelnen kritisiert der BEE, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Einführung einer CO2-Bepreisung nicht vollumfänglich ausgeräumt werden; die Behauptung, dass es zum nationalen Emissionshandelssystem keine Alternative gäbe, nicht korrekt ist, weil die Anpassung der Energiesteuern auch über eine verfassungsrechtlich unbedenkliche CO2-Bepreisung im Wärmesektor umgesetzt werden könnte und für den Verkehrssektor eine Verbesserung der bestehenden Treibhausgasminderungsquote möglich sei; die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr zwar zu begrüßen sei, im vorgeschlagenen Rahmen aber keine wesentliche Lenkungswirkung entfalten werde; der „Non-ETS-Teil des Stromsektors“ durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 nicht adressiert wird; im Gesetzentwurf eine eindeutige Klarstellung, dass die Emissionen von festen, flüssigen und gasförmigen biogenen Brenn-, Kraft- oder Heizstoffen vom nationalen Emissionshandel ausgenommen sind, fehlt; eine eindeutige Klarstellung fehlt, wie das geplante nationale Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der dort bereits eingeführten und bewährten Treibhausgasminderungsquote zusammenwirken soll. „Wir hoffen dass die Bundesregierung trotz des enormen Zeitdrucks nun ihrerseits unsere Stellungnahme zur Kenntnis nimmt und bewertet. Bisher wird der Gesetzentwurf den Ankündigungen für eine erfolgreiche Erreichung der Klimaschutzziele nicht gerecht“, so Axthelm. Download: BEE-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 55 Verbänden, Organisationen und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. PB: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. Die Behauptung, dass es zum nationalen Emissionshandelssystem keine Alternative gäbe ist nicht korrekt / Foto: HB Weitere Beiträge:Leitfaden, wie Bürger*innen und Kommun*innen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren kö....ausgestrahlt meldet viele neue MitteilungenVerlust der Rechtschreibfähigkeit, Verdummung wird zum politischen Programm