Werbung BDEW erfreut über Einigung beim Bundeshaushalt – aber Rückschlag beim Gewässerschutz Mitteilungen Verbraucherberatung 5. Juli 20245. Juli 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – „Es ist gut, dass es jetzt zu einer Einigung beim Haushalt gekommen ist. Durch die Einigung vor der Sommerpause ist eine Verabschiedung eines Ordentlichen Haushaltes für 2025 in diesem Jahr möglich, ohne Eskapaden und vorläufiger Haushaltsführung. In der heutigen Haushaltseinigung sind wichtige Punkte berücksichtigt, die nun auch so um-gesetzt werden müssen. Hierzu gehört zuvorderst, dass Sicherheit und Verlässlichkeit für die anstehenden Investitionen in den Blick genommen werden. Die Energiewirtschaft steht bereit, hohe Summen zu investieren, unter anderem in den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aus- und Umbau von Netzinfrastrukturen, den Ausbau der heimischen Wasserstoffwirtschaft und die Dekarbonisierung der Wärme und des Verkehrs. Diese Investitionen sind gut angelegtes Geld. Sie tragen zu nachhaltigem Wachstum und Wertschöpfung in Deutschland bei. Neben staatlichen Mitteln wird hier der Großteil von privaten Geldgebern getragen werden müssen. Die Investitionsbedingungen hierfür müssen sich verbessern. Die angekündigten Praxischecks zum Bürokratieabbau müssen nun wirklich kommen. Dies ermöglicht für die Unternehmen sowohl Freiraum für die Aufgaben der Energiewende als auch Kosteneinsparungen. Die Energiewirtschaft ist hier in besonderem Maße betroffen: 16 Prozent aller Bundesnormen gelten für die Energiewirtschaft. Dazu kommen noch diverse landes- und kommunalrechtliche Vorgaben. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien halten wir Kurs. Im ersten Halbjahr haben wir mit einem Erneuerbaren-Anteil von 58 Prozent Erneuerbaren am Stromverbrauch eine neue Rekordmarke erzielt. Das ist der Lohn für den beharrlichen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik und der Integration des grünen Stroms in die Stromnetze in den vergangenen Jahren. Diesen Weg müssen wir weiter beschreiten, mit so vielen ungeförderten Anlagen wie möglich, aber so viel Förderung, wie nötig. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für den entsprechenden Aus- und Umbau der Stromnetze sowie von Speichern und Sektorkopplungstechnologien weiter zu verbessern. Hier muss die Bundesregierung schnell die Hemmnisse aus dem Weg räumen. Die seit langem angekündigte Kraftwerksstrategie muss nun zügig in die Konsultation und konkrete Umsetzung kommen. Hier muss Entschlossenheit mit Sorgfalt Hand in Hand gehen. Die Details der Ausschreibungen müssen so ausgestaltet sein, dass die wasserstofffähigen Kraftwerke schnellstmöglich gebaut werden können. Der Zubau und Betrieb neuer wasserstofffähiger Kraftwerke ist eine zentrale Voraussetzung für den Kohleausstieg. Dafür brauchen die Unternehmen Investitionssicherheit. Neben dem Meeresschutz müssen auch ausreichend Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie zur Verfügung stehen.“ Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland Der Bundesrat hat heute die Novelle des Düngegesetzes abgelehnt. > Mit dem Düngegesetz sollten wesentliche Zusagen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis umgesetzt werden. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: Die Ablehnung der Novelle des Düngegesetz ist ein Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland. Die vom Bundestag beschlossenen Regelungen hätte die Chance geboten, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 nach mehr als 30 Jahren endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Mit der Absage des Bundesrats wurde diese Chance fürs Erste verspielt. Deutschland kann damit auch wesentliche Zusagen gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis nicht einhalten. Dies könnte auch ernste Konsequenzen durch die EU nach sich ziehen. Ohne eine Konkretisierung des vorgesehenen Wirkungsmonitorings besteht weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt: Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden. Der Bundesrat ist aufgefordert, einen konstruktiven Lösungsbeitrag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu leisten. Wie der gestern veröffentlichte Nitratbericht 2024 des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, überschreiten immer noch etwa ein Viertel der Nitratmessstellen den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser. Weitere Beiträge:BayWa platziert erfolgreich HybridanleiheTenneT hat Antrag auf Bundesfachplanung für Abschnitt B (Dipperz – Bergrheinfeld/West) eingereichtNeue Broschüre: 18 Praxisbeispiele aus der Kraft-Wärme-Kopplung