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Bundesverfassungsgericht stoppt Förderprogramm für Klimaschutz für Bürger

MEKUN
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Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ läuft aus

(WK-intern) – Klimaschutzminister*in Goldschmidt: „Die Energiekosten sind deutlich gesunken. Die Mittel fließen nun in die Wärmewende, um die Kommunen zu entlasten.“

KIEL. In Anbetracht der Haushaltslage hat die Landesregierung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2024 entschieden, das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ nicht weiter fortzuführen.

Das Programm war bereits seit dem 16.11.2023 infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorläufig gestoppt worden. Daraufhin hatte Klimaschutzminister*in Goldschmidt dem Kabinett empfohlen, das Programm nicht wieder anlaufen zu lassen.

Alle bis zum 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden – wie im vergangenen Jahr von Klimaschutzminister*in Goldschmidt zugesichert – noch bearbeitet und beschieden. Antragsteller*innen werden gebeten, die erforderlichen Nachweise so umgehend wie möglich der IB.SH zuzuleiten. Die Auszahlungen auf Basis der erhaltenen Förderbescheide werden entsprechend der Förderrichtlinien nach Haushaltsbeschluss weiterhin getätigt. Neue Anträge können nicht mehr eingereicht werden.

„Als der Krieg in der Ukraine ausbrach und bei uns die Energiekosten stiegen, habe ich dieses Programm gerne auf den Weg gebracht – um den Bürger*innen hier bei uns zu helfen, die eigenen Energiekosten zu senken und sich unabhängiger und nachhaltiger mit Energie zu versorgen“, sagt Energiewendeminister*in Goldschmidt. „Jetzt aber sind wir in einer anderen Phase: Die Energiekosten sind deutlich gesunken – und wir müssen den Haushalt konsolidieren. Mit dem dringend notwendigen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden Kommunen und Privathaushalte in den kommenden Jahren einiges zu schultern haben. Die Wärmewende wird ein großer Kraftakt. Daher haben wir uns als Landesregierung entscheiden, die freiwerdenden Mittel für die Wärmewende zur Verfügung zu stellen.“

Seit dem 16.01.2023 konnten Bürger*innen in Schleswig-Holstein Förderungen für unterschiedliche klimaschutzwirksame Anlagen beantragen. Zunächst zählten dazu PV-Balkonanlagen und nicht-fossile Heizsystemen, später im Jahr auch Batteriespeicher und Ladestationen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Antragstellung für PV-Balkonanlagen und Batteriespeicher zeitweise gestoppt und konnte teils nur zeitlich begrenzt wieder geöffnet werden. Für Ladestationen und nicht-fossile Heizsysteme konnten Anträge hingegen nahezu durchgehend gestellt werden. Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den darauffolgenden Entscheidungen auf Landesebene wurde das Förderprogramm am 16.11.2023 bis auf Weiteres gestoppt. Anträge konnten seitdem nicht mehr gestellt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein

 








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