Werbung Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Energie-Beschaffungskosten nicht ausgleichen Mitteilungen Verbraucherberatung 28. April 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW zur Abschaffung der EEG-Umlage, bei weiter sprudelnden Steuereinnahmen: (WK-intern) – „Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen“ Im Bundestag soll heute die Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Bereits seit Monaten ist der Druck auf die Energiepreise enorm. Seit dem Start der russischen Invasion der Ukraine hat sich die Lage an den Energiemärkten noch einmal verschärft. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist daher eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen. Angesichts des nie dagewesen Preisniveaus auf den Energiemärkten ist aber auch klar: Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen. Seit Beginn des vergangenen Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom mehr als verdreifacht. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise in den Tarifen niederschlagen. Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu dämpfen, sind weitere Maßnahmen notwendig. So sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollten weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage wird auch der Aufwand für Administration, Erhebung und Abrechnung deutlich gemindert. Dies bedeutet eine erhebliche Bürokratieentlastung für alle beteiligten Akteure.“ PM: BDEW Weitere Beiträge:30 Stadtwerke nutzen schon Trianel Vertriebsplattform T-PEDABB und Ballard erreichen Meilenstein auf dem Weg zum brennstoffzellenbetriebenen SchiffsverkehrProjektentwickler juwi baut mit EDL Hybridlösung Sonnenkraftwerk mit Hybridlösung