Werbung Schleswig-Holstein im Datenrausch von allen Menschen in allen Lebensbereichen Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 11. März 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Kommunale Datenschätze heben: Land fördert Kommunen, die vorliegende Daten für die öffentliche Verwaltung nutzbar machen (WK-intern) – Daten bilden den Rohstoff der digitalen Transformation in allen Lebensbereichen, so auch in der öffentlichen Verwaltung. Gerade hier gibt es große Datenmengen, die jedoch zum Großteil isoliert in Datensilos vorliegen und nur eingeschränkt nutzbar sind. Eine Aufgabe im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist es daher auch, diese Datenschätze zu heben und besser zu nutzen. Im Hinblick darauf startet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein einen Aufruf an die Kommunen einen Zuwendungsantrag zur Förderung der datenbasierten Verwaltung zu stellen. Der Förderaufruf richtet sich an schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und mehrheitlich in kommunalem Eigentum stehen. Gefördert werden können unter anderem der Ausbau oder die Weiterentwicklung von IT-Infrastruktur, Kosten für externen, fachlichen oder technischen Support sowie Aufwendungen für Veranstaltungen und Workshops. Die maximal zu beantragende Fördersumme liegt bei 150.000 € und 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtfördersumme für das Projekt beträgt 750.000 Euro. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Verwaltung zu modernisieren sowie Entscheidungen und Prozesse mittels zielgerichteter Zusammenführung und Aufbereitung von Informationen zu optimieren. Hierzu wird eine Plattform vorbereitet, die kommunale Daten aus verschiedenen Datenquellen zentral sowohl für die kommunalen Referate des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) als auch die Kommunen selbst zur Verfügung stellt. Dies ist auch dringend erforderlich, denn die Anforderungen an die Verwaltung steigen. Nicht nur die zu treffenden Entscheidungen auf kommunaler Ebene werden komplexer, auch die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Transparenz politischer und verwaltungsbezogener Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund wird eine zunehmend vernetzte Sicht auf Daten aus unterschiedlichen Quellen wichtig – auf Knopfdruck und jederzeit aktuell. Außerdem helfen diese „Datenlösungen“ dabei, Prozesse zu automatisieren und aufwändige manuelle Arbeiten zugunsten der fachlichen Sachbearbeitung und der Beratung zu verringern. Das Antragsformular (für Mitglieder der ITV.SH) sowie Details zum Förderprogramm finden Sie unter: Förderaufruf zur Erhebung und Nutzung von kommunalen Datenschätzen – ITV.SH (itvsh.de) Förderaufruf zur Erhebung und Nutzung von kommunalen Datenschätzen Ziel des Förderaufrufs ist es, die Verwaltung zu modernisieren sowie Entscheidungen und Prozesse mittels zielgerichteter Zusammenführung und Aufbereitung von Informationen zu optimieren. Hierzu wird eine Plattform vorbereitet, die kommunale Daten aus verschiedenen Datenquellen zentral sowohl für die kommunalen Referate des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) als auch die Kommunen selbst zur Verfügung stellt. Diese Datenplattform soll zudem dazu dienen, die Daten entsprechend so aufzubereiten, dass sie ggfs. fachbereichs- und behördenübergreifend für verschiedene Lösungen genutzt werden können. Der Förderaufruf richtet sich an schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Hochschulen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und mehrheitlich in kommunalem Eigentum stehen. Nichtmitglieder können sich für die Nutzung freischalten lassen. Dieser Aufruf tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024. Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Jonas Hippel und Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Pressebild: Minister Jan Philipp Albrecht / © Frank Peter Weitere Beiträge:LUBW veröffentlicht neue Energieatlanten für Sonne, Wind, Wasser, Wärme, Bio und NetzeSchweizer Volk will den geordneten Ausstieg aus der KernenergieEs wir teuer: Mit dem Klimaschutzgesetz bekommen wir einen starken Hebel zum Nachsteuern