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Fördergesellschaft Windenergie qualifiziert nach TR 10 Rev. 2


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

FGW e.V. – 1. Ringversuch TR 10 Rev. 2 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ erfolgreich abgeschlossen

(WK-intern) – Der 1. Ringversuch zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ nach TR 10 Rev. 2 ist erfolgreich abgeschlossen.

Die erste Phase zum Führen eines FGW-Konformitätssiegels ist erfolgreich abgeschlossen.

In einem ersten Ringversuch nach TR 10 Rev. 2 haben sich acht Firmen qualifiziert. Eine vollständige Zulassung wird durch das Bestehen eines 2. Teils im 1. Halbjahr 2022 erfolgen. Dieses Verfahren steht allen Interessierten offen. FGW e.V. freut sich über entsprechende Bewerbung.

Mit dem EEG 2017 wurde die Überprüfung der Standorterträge von Windenergieanlagen nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebszeit eingeführt. Die FGW Technische Richtlinie 10 (TR 10) beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der Standorterträge und Standortgüte nach den Vorgaben des EEG.

Der Abschlussbericht wird auf der FGW-Webseite zur Verfügung gestellt: www.wind-fgw.de/themen/ring-und-vergleichsversuche/.

RING- UND VERGLEICHSVERSUCHE
Teil der Anforderungen für das Führen des FGW Konformitätssiegels ist die Teilnahme an zukünftig stattfindenden Ringversuchen der FGW. Diese Versuche dienen der Qualitätssicherung für die Anwendung der FGW-Richtlinien und zur Ermittlung von Graubereichen und Unsicherheiten. Zu diesem Zweck wird das Prüfverfahren oder Teile davon von allen teilnehmenden Prüflaboren auf identische Musterdatensätze bzw. Prüflinge angewendet. Die eingereichten Ergebnisse werden anonymisiert, untereinander verglichen und auf die im Vorfeld festgelegt Erfolgskriterien geprüft. Werden die Erfolgskriterien eingehalten, so gilt die Teilnahme am Ringversuch als bestanden.

PM: FGW








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