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Meldepflicht der KWK-Strommenge zu negativen Strompreisen

PB: BHKW-Infozentrum
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Wann kamen 2019 negative Strompreise vor – und welche KWK-Anlagenbetreiber müssen dies im Rahmen der Jahresmeldung gemäß KWK-Gesetz beachten?

(WK-intern) – Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass im Rahmen der Jahresmeldung Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016/2017 gefördert werden, auch eine Meldung der KWK-Strommenge während Zeiten mit negativen Stundenwerten oder Nullwerten an der Börse abgeben müssen.

Die Jahresmeldungen für das Jahr 2019 müssen nach dem KWK-Gesetz bis zum 31.03.2020 abgegeben werden.

Übersicht über negative Strompreise 2019

Das BHKW-Infozentrum hat Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz veröffentlicht. Im Beitrag „Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung“ wird eine ausfüllbare Excel-Datei sowie eine pdf-Datei mit der Auflistung aller negativer Stundenkontrakte samt Nullwerte kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu negativen Strompreisen

Wer wissen will, wer was melden muss, sollte den FAQ-Bericht „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“ zu Rate ziehen.

Ausführliche und aktuelle Statistiken und Fakten rund um negative Strompreise enthält der monatlich aktualisierte Bericht „Negative Strompreise – Fakten und Statistiken“.

PM: BHKW-Infozentrum GbR

PB: BHKW-Infozentrum








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