Werbung Meldepflicht der KWK-Strommenge zu negativen Strompreisen Dezentrale Energien Mitteilungen Technik 29. März 2020 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Wann kamen 2019 negative Strompreise vor – und welche KWK-Anlagenbetreiber müssen dies im Rahmen der Jahresmeldung gemäß KWK-Gesetz beachten? (WK-intern) – Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass im Rahmen der Jahresmeldung Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016/2017 gefördert werden, auch eine Meldung der KWK-Strommenge während Zeiten mit negativen Stundenwerten oder Nullwerten an der Börse abgeben müssen. Die Jahresmeldungen für das Jahr 2019 müssen nach dem KWK-Gesetz bis zum 31.03.2020 abgegeben werden. Übersicht über negative Strompreise 2019 Das BHKW-Infozentrum hat Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz veröffentlicht. Im Beitrag „Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung“ wird eine ausfüllbare Excel-Datei sowie eine pdf-Datei mit der Auflistung aller negativer Stundenkontrakte samt Nullwerte kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu negativen Strompreisen Wer wissen will, wer was melden muss, sollte den FAQ-Bericht „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“ zu Rate ziehen. Ausführliche und aktuelle Statistiken und Fakten rund um negative Strompreise enthält der monatlich aktualisierte Bericht „Negative Strompreise – Fakten und Statistiken“. PM: BHKW-Infozentrum GbR PB: BHKW-Infozentrum Weitere Beiträge:Klimaschutzbericht 2025 bestätigt Leistungen der Landwirtschaft im KlimaschutzDie Realisierung der Photovoltaik zum Eigenverbrauch ohne das FinanzamtBesuch: Sachsens Wissenschaftsmininisterin und Umweltminister im Wissenschaftscampus