Meldepflicht der KWK-Strommenge zu negativen Strompreisen Dezentrale Energien Mitteilungen Technik 29. März 2020 Werbung Wann kamen 2019 negative Strompreise vor - und welche KWK-Anlagenbetreiber müssen dies im Rahmen der Jahresmeldung gemäß KWK-Gesetz beachten? (WK-intern) - Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass im Rahmen der Jahresmeldung Betreiber von KWK-Anlagen, die nach dem KWKG 2016/2017 gefördert werden, auch eine Meldung der KWK-Strommenge während Zeiten mit negativen Stundenwerten oder Nullwerten an der Börse abgeben müssen. Die Jahresmeldungen für das Jahr 2019 müssen nach dem KWK-Gesetz bis zum 31.03.2020 abgegeben werden. Übersicht über negative Strompreise 2019 Das BHKW-Infozentrum hat Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz veröffentlicht. Im Beitrag "Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung" wird eine ausfüllbare