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Neue Regeln für Stromerzeuger, -speicher und -bezugsanlagen

Europäische Öffnung der Erneuerbaren-Ausschreibung, Finanzierung der Stromnetze und des Kernenergieausstiegs / Foto: HB
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Von Dieter Rosenwirth, TÜV SÜD Industrie Service GmbH

(WK-intern) – Seit April 2019 gelten neue technische Regeln für den Anschluss an Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze.

Die nötigen Nachweise können teilweise mit Computersimulationen erbracht werden.

TÜV SÜD informiert über die Verfahren und Möglichkeiten.
Mit der Energiewende gehen immer mehr Windenergieanlagen ans Netz. Gleichzeitig werden vermehrt Energiespeicher und Mischanlagen an die Nieder- und Mittelspannungsnetze angeschlossen. Die fortschreitende Dezentralisierung der Erzeugerstruktur macht die Stabilität der Netze zur Herausforderung. Abhilfe schaffen sollen die neuen technischen Anwendungsregeln (TAR) VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), 4110 (Mittelspannung), 4120 (Hochspannung) und 4130 (Höchstspannung). Sie legen Eigenschaften fest, die Betreiber für die Anschlussgenehmigung nachweisen müssen. Damit gibt es erstmals für alle Spannungsebenen Vorgaben für Energieanlagen. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat das Regelwerk erarbeitet. Ziel war die sichere Netzintegration erneuerbarer Energien mit einheitlichen, aufeinander abgestimmten Regeln.

Geltungsbereich erweitert
Neben konventionellen Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken, Windenergie- und Photovoltaikanlagen betreffen die neuen TAR auch erstmals Bezugsanlagen, Energiespeicher und sogenannte Mischanlagen. Letztere sind gleichzeitig Erzeugungs- und Bezugsanlage wie etwa Industrieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Ein Beispiel für Energiespeicher sind Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Um zur Netzstabilität beizutragen, können sie Strom ins Netz zurückspeisen, gelten damit als Erzeuger und müssen sowohl als Einheit wie auch als Anlage zertifiziert werden. Zwar gelten die Richtlinien für Erzeugungs- und Bezugsanlagen, dennoch müssen nur Stromerzeuger nachweisen, dass sie diese einhalten. Ob eine Anlage die Vorgaben der TAR erfüllt, muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle geprüft werden. Erfüllt ein Betreiber die Pflichten nicht, muss ihm der Netzbetreiber die Betriebserlaubnis verweigern.

Spannungsebenen definiert
Erstmals definieren die TAR die einzelnen Spannungsebenen. Die TAR Mittelspannung bezieht sich beispielsweise auf ein Drehstromnetz mit 50 Hz Nennfrequenz und 1 bis 60 kV Spannung. Sie fordert Anlagenzertifikate ab einer installierten Leistung von 135 kW statt wie bislang ab 1 MVA. Gleichzeitig überschneiden sich die Regelungsbereiche der Anwendungsregeln. Eine Erzeugungsanlage mit weniger als 135 kW etwa ist nach der TAR Niederspannung zu behandeln – auch dann, wenn es sich um eine Anlage mit Mittelspannung handelt. Welche TAR gilt, hängt außerdem vom Anschlusspunkt ab. Ist beispielsweise eine Mittelspannungsanlage mit einem betriebsinternen Mittelspannungsnetz verbunden, das wiederum an ein öffentliches Hochspannungsnetz angeschlossen ist, muss die Anlage nach der Hochspannungsregel behandelt werden.

Herausforderungen und Potenziale
Mit dem erweiterten Geltungsbereich der neuen TAR wachsen auch die Herausforderungen. Deutlich wird, dass neben Wirkleistung, Instandhaltung und Lebensdauer der Netzanschluss als Kerneigenschaft einer Anlage zu betrachten ist. Betreiber sollten aktuelle Änderungen der Gesetzeslage und des Nachweisverfahrens kennen und im Zweifel frühzeitig unabhängige Zertifizierer wie TÜV SÜD einbinden. Denn: Nur mit einem ordnungsgemäßen Netzanschluss kann eine Anlage wirtschaftlich betrieben werden.

Der Autor:
Dipl.-Ing. Dieter Rosenwirth, Leiter der Zertifizierungsstelle Netzverträglichkeit bei TÜV SÜD Industrie Service und Repräsentant von TÜV SÜD bzw. des VdTÜV in Gremien des DKE, FNN und der FGW e. V.

PM: TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Neue Regeln für Stromerzeuger, -speicher und -bezugsanlagen / Foto: HB








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