WindGuard Certification erhält IECRE-Zulassung für Typenzertifizierung Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Februar 2023 Werbung Windenergie: Zertifikat nach OD-501 vereinfacht Herstellern weltweite Vermarktung (WK-intern) - Als eines von nur zehn Unternehmen weltweit ist WindGuard Certification jetzt für die Typenzertifizierung von Windenergieanlagen nach IECRE OD-501 („Type and Component Certification Scheme - Wind Turbines“) anerkannt. Der Geltungsbereich umfasst neben der Prototypen-, Typen- und Komponentenzertifizierung auch Konformitätserklärungen zur Bewertung der Konstruktion und der Standorteignung. Die Zulassungsurkunde bescheinigt dem international agierenden Zertifizierungsdienstleister aus Varel, die Anforderungen der ISO/IEC 17065:2012 sowie die Richtlinien des IECRE-Systems vollständig zu erfüllen. Das von der International Electrotechnical Commission etablierte „IEC System for Certification to Standards Relating to Equipment for Use in Renewable Energy Applications“ (IECRE) dient der Förderung
Neue Regeln für Stromerzeuger, -speicher und -bezugsanlagen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 17. Juni 2019 Werbung Von Dieter Rosenwirth, TÜV SÜD Industrie Service GmbH (WK-intern) - Seit April 2019 gelten neue technische Regeln für den Anschluss an Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetze. Die nötigen Nachweise können teilweise mit Computersimulationen erbracht werden. TÜV SÜD informiert über die Verfahren und Möglichkeiten. Mit der Energiewende gehen immer mehr Windenergieanlagen ans Netz. Gleichzeitig werden vermehrt Energiespeicher und Mischanlagen an die Nieder- und Mittelspannungsnetze angeschlossen. Die fortschreitende Dezentralisierung der Erzeugerstruktur macht die Stabilität der Netze zur Herausforderung. Abhilfe schaffen sollen die neuen technischen Anwendungsregeln (TAR) VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), 4110 (Mittelspannung), 4120 (Hochspannung) und 4130 (Höchstspannung). Sie legen Eigenschaften fest, die Betreiber für die
Rückbaupflicht: Alternative Energieerzeugungsanlagen haben eine begrenzte Laufzeit Mitteilungen Solarenergie Windenergie 16. September 201516. September 2015 Werbung Rückbaupflichten alternativer Energieerzeugungsanlagen (WK-intern) - Alternative Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) oder Windkraftanlagen haben grundsätzlich eine begrenzte wirtschaftliche Laufzeit. Die Lebensdauer solcher Anlagen beträgt in etwa 20-30 Jahren. Eine Nachnutzung der Anlagen kommt infolge des technischen Fortschrittes nur selten in Betracht. Demnach sind schon bei der Planung und Errichtung der Anlagen spätere Rückbauszenarien zu berücksichtigen und rechtliche Anforderungen zu beachten. Windenergieanlagen im Außenbereich Außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen werden Windkraftanlagen heute zumeist auf freiem Feld, also im baurechtlichen "Außenbereich" errichtet. Auch wenn der Außenbereich grundsätzlich nicht bebaut werden soll, sind Windkraftanlagen dort nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Gleichwohl muss der