Werbung Neue Windstrom-Unterlagen von 50Hertz und TenneT im Genehmigungsverfahren für den SuedOstLink Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Techniken-Windkraft Windenergie 1. April 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat zu einem weiteren Abschnitt des SuedOstLink vertiefende Planungsunterlagen erhalten. (WK-intern) – Der Planungsabschnitt berührt den Freistaat Bayern. Zuvor wurden bereits weitere Unterlagen für zwei Abschnitte in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern eingereicht. Unterlagen der Bundesfachplanung ergänzt und Nennung eines Vorschlagskorridors Die von 50Hertz und TenneT eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt D des SuedOstLinks. Dieser beginnt im Raum Schwandorf und endet am Netzverknüpfungspunkt Isar. Sie basieren auf dem von der Bundesnetzagentur im Dezember 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen. Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht nördlich von Schwandorf und nördlich des Netzverknüpfungspunktes Isar vom bisherigen Verlauf ab. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung folgt Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben5-d veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben. Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern. Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen. Darauf folgt die Planfeststellung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben5-d. PM: Bundesnetzagentur Windstrom-Unterlagen von 50Hertz und TenneT im Genehmigungsverfahren für den SuedOstLink / Foto: HB Weitere Beiträge:Umfassende Informationen auf Bürgerinformationsveranstaltungen: Geothermie vor OrtTechem veröffentlicht Nachhaltigkeitsbericht 2023: CO2e-Fußabdruck weiter reduziertZwölf Enercon Windkraftanlagen der 7,5 MW-Klasse bilden den weltweit größten Onshore-Windpark