Werbung Bundesgerichtshof: Bundesnetzagentur muss Transparenz bei Netzentgelten reduzieren Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Präsident Homann: „Rückschlag für Transparenzbemühungen“ (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur wird wegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze stark reduzieren. „Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Rechtsstreit um Datenveröffentlichung Der Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur gestern verpflichtet, die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden aufgegeben, die Transparenz der Netzentgeltregulierung zu erhöhen. Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten das Vorgehen der Bundesnetzagentur bei der Veröffentlichung noch bestätigt. Wesentliche Daten können nicht weiter veröffentlicht werden Die Untersagungsentscheidung des Bundesgerichtshofs umfasst nicht alle, aber wesentliche Daten. So können weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern ist allerdings untersagt. Die Gerichtsentscheidung hat bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen für die Veröffentlichungspraxis der Bundesnetzagentur. So werden bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren veröffentlicht. Auch wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erhebliche Auswirkungen auf die Veröffentlichung von Beschlüssen haben und zu umfangreichen Schwärzungen führen. Auch Akteneinsichtsgesuche und Informationsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden betroffen sein. PM: Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Studie zur Weiterentwicklung der individuellen Netzentgelte im Auftrag von TenneTDer Große Gordische Klimaknoten von Hitze und Trockenheit, Energieinfrastruktur, hin zur Klimaneutra...Wirbel um Euro 7: Nebelkerzen statt Aufklärung von EU-Kommissionsvize Frans Timmermans