Werbung Windenergieanlagenerrichtung: Genehmigungen für Windkraftanlagen jetzt melden Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. Januar 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Countdown hat begonnen. (WK-intern) – Nur noch neun Tage ist es möglich eine bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen an das Anlageregister der Bundesnetzagentur zu melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur wer diesen Termin einhält, sichert sich die Möglichkeit noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin versäumt, kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen. Die EEG Vergütung beträgt per 1.1.2017 in der 1. Stufe 8,38 Cent/kWh. Vom 1.3.2017 bis 1.8.2017 gibt es eine monatliche Degression von 1,05 Prozent. Ab 1.10.2017 erfolgt Quartalsweise eine Sonderdegression von 2,4 Prozent. Dies sollten Projektinhaber im Blick haben. Es besteht die Möglichkeit mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen. Wer dies beabsichtigt, muss es der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen. Eine solche Entscheidung ist verbindlich. Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung: Ausschreibung für Windenergie an Land – Handreichung Bewertung des KWKG / EEG 2017 vom 16.12.2016 (Änderungsgesetz) Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften nach EEG 2017 Referenzstandort und Referenzertrag (EEG 2017 Anlage 2) Stromsteuer und EEG Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Rendsburg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich. Der Bundesverband Windenergie e.V. – Ein starker Partner Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) ist Mitglied im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und vertritt mit seinen mehr als 3.000 Unternehmen und über 20.000 Mitgliedern das Know-how und die Erfahrung der gesamten Branche. Neben den Betreibern und der im deutschen Maschinenbau verankerten Zulieferer- und Herstellerindustrie, Projektierern, Sachverständigen, spezialisierten Rechtsanwälten, der Finanzbranche sowie Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Bau, Service/Wartung sowie Speichertechnologien sind auch Stromhändler, Netzbetreiber und Energieversorger im BWE organisiert. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass der BWE zu allen Fragen rund um die Windenergie erster Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Medien ist. PM: Bundesverband Windenergie e.V. Genehmigungen für Windkraftanlagen jetzt melden / Foto: HB Weitere Beiträge:E.DIS und Siedenbrünzower Windkraft setzen auf Artenschutz beim Energiewende-Projekt in Mecklenburg-...Wind Energy Technology Institute (WETI) lädt zur Ringvorlesung - Windenergie - an der Fh Flensburg e...ENGIE und Covestro schließen Liefervertrag für grünen Strom in Belgien