RTS Wind errichtet als Subunternehmer Windenergieanlagen für Siemens in Deutschland Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Februar 2017 Werbung Neue Herausforderung für alte Wind-Hasen (WK-intern) - „Wir lieben die Herausforderung!“ Ein Satz, der nicht ohne Grund zum Leitbild der RTS gehört. „Wo andere Schranken sehen, sehen wir Möglichkeiten, neue Wege zu gehen.“ sagt Ivo Lippe, CEO der RTS Wind Gruppe. Die neuesten Entwicklungen zeigen, dass dieser Spruch der Realität entspricht. Seit Januar dieses Jahres arbeitet die RTS Wind AG mit einem Aufbau- und einem Verkabelungsteam als Subunternehmer für Siemens im Bereich Montage und Verkabelung von Windenergieanlagen. Das erste Projekt im Großraum Varel/Jade ist der Auftakt für die zukünftige enge Zusammenarbeit. Beauftragt sind der Aufbau und die Innenverkabelung von acht 3-Megawatt-Anlagen des Typs Siemens
Windenergieanlagenerrichtung: Genehmigungen für Windkraftanlagen jetzt melden Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. Januar 2017 Werbung Der Countdown hat begonnen. (WK-intern) - Nur noch neun Tage ist es möglich eine bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen an das Anlageregister der Bundesnetzagentur zu melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur wer diesen Termin einhält, sichert sich die Möglichkeit noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin versäumt, kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen. Die EEG Vergütung beträgt per 1.1.2017 in der 1. Stufe 8,38 Cent/kWh. Vom 1.3.2017 bis 1.8.2017 gibt es eine monatliche Degression von 1,05 Prozent. Ab 1.10.2017 erfolgt
OVG Bautzen: Windenergie-Fortschreibungs Planungskonzept unterscheidet nicht korrekt Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 12. September 2015 Werbung Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge unwirksam (WK-intern) - Zu viele harte Tabuzonen verhindern mögliche Windenergienutzung Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG Bautzen) bestätigte vor kurzem die Unwirksamkeit des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge 2002 sowie der Teilfortschreibung der Plansätze Windenergie für diese Gebiete aus dem Jahr 2005. Damit sind die Urteile der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichtes Chemnitz (VG Chemnitz), wonach insbesondere die Teilfortschreibung Windenergie „abwägungsfehlerhaft“ ist, rechtskräftig. Das der Windenergie-Fortschreibung zugrunde liegende Planungskonzept unterscheide, so schon die Chemnitzer Verwaltungsrichter, nicht korrekt zwischen „harten“ und „weichen“ Tabuzonen und ordne zum Beispiel für die Vogelwelt bedeutsame Gebiete und Vorsorgeabstände zu Wohnsiedlungen unzutreffend den „harten“ Tabuzonen zu. „In Summe haben die Regionalplaner zu