Windenergieanlagenerrichtung: Genehmigungen für Windkraftanlagen jetzt melden Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. Januar 2017 Werbung Der Countdown hat begonnen. (WK-intern) - Nur noch neun Tage ist es möglich eine bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen an das Anlageregister der Bundesnetzagentur zu melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur wer diesen Termin einhält, sichert sich die Möglichkeit noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin versäumt, kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen. Die EEG Vergütung beträgt per 1.1.2017 in der 1. Stufe 8,38 Cent/kWh. Vom 1.3.2017 bis 1.8.2017 gibt es eine monatliche Degression von 1,05 Prozent. Ab 1.10.2017 erfolgt
Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 3. Januar 2017 Werbung Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten (WK-intern) - Die Zeit läuft. Bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur so lässt sich die Möglichkeit erhalten noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin verpasst kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen. Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten. Wer mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen gehen will, muss dies der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen. In