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Erweitertes Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Ab dem 1. Januar 2017 gilt die neue Richtlinie zum Förderprogramm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital mit einer deutlichen Erweiterung des bestehenden Programms.

(WK-intern) – Dadurch wird die Fördermaßnahme sowohl für die jungen innovativen Unternehmen, wie auch für die privaten Investoren/Business Angels wesentlich attraktiver gestaltet.

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

  • Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden.
  • Private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Neuerungen 2017 (INVEST 2.0)

Die Förderrichtlinie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 neu gefasst und das Programm in einigen Punkten sowohl für die jungen innovativen Unternehmen wie auch für die privaten Investoren/Business Angels wesentlich attraktiver gestaltet. Sie gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 gestellten Anträge. Anträge vor diesem Datum werden nach der alten Richtlinie behandelt.

Zusätzlich zum bisherigen Investitionszuschuss (neu Erwerbszuschuss) wird es künftig einen Zuschuss als Kompensation der auf den Gewinn bei der Veräußerung von Anteilen zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss) geben. Der Erwerbszuschuss wird im Vergleich zum bisherigen Verfahren erweitert.

PM: BAFA








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