Werbung Keine Windräder an Autobahnen und Bundesstraßen Behörden-Mitteilungen Windenergie Wirtschaft 23. Mai 2014 Da, wo Windanlagen am wenigsten stören, will Sachsen sie verbieten, wahrscheinlich dürfen auch bald keine Flugzeuge mehr über Sachsen fliegen / Foto: HB Sachsen möchte die Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Bundesstraßen im Zusammenhang mit neu zu errichtenden Windrädern erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, den Neubau von Windenergieanlagen an Autobahnen und Bundesstraßen künftig nur dann zu genehmigen, wenn diese mit technischen Vorkehrungen gegen Eisabwurf ausgestattet sind und eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Fahrbahn einhalten. (WK-intern) – Windräder mit einer Höhe von mehr als 150 Metern sollen eine Entfernung von mindestens ihrer Gesamthöhe zum äußeren Fahrbahnrand einhalten. Zur Begründung führt Sachsen aus, dass Windenergieanlagen mittlerweile eine Gesamthöhe von mehr als 200 Metern erreichen können. Die bisherigen Beschränkungen (100 Meter Sicherheitsabstand an Autobahnen und 40 Meter an Bundesstraßen) seien daher nicht mehr ausreichend, um Risiken im Brandfall, bei Eisabwurf oder statischen Problemen beherrschen zu können. Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am heute im Bundesrat vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen. PM: Bundesrat/Sachsen Weitere Beiträge:BEE: EEG-Novelle bildet den stärksten Rückschlag für die Energiewende seit dem Atomwiedereinstieg9. Deutsch-Japanische Umwelt- und EnergiedialogforumHaarsträubendes Marktversagen: Regelenergiekosten sprengen Grenze von 200 Millionen Euro