LKW-Maut auf Bundesstraßen – Nicht nur für Spediteure Behörden-Mitteilungen Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 25. Juni 2018 Werbung Brandenburger Industrie- und Handelskammern informieren zur LKW-Maut auf Bundesstraßen (WK-intern) - Wer seine Waren, Werkzeuge oder Dienstleistungen per LKW über die Bundesstraße bewegt, muss dafür künftig Maut bezahlen. Ab 1. Juli 2018 gelten für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht die gleichen Gebühren wie auf deutschen Autobahnen. Je nach Wegstrecke, Achsenanzahl und Emissionsklasse berechnet sich der Wegzoll. Von der Mautpflicht befreit sind zum Beispiel Reisebusse, Kranfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. „Die Brandenburger Spediteure sind meist schon gut vorbereitet auf die neue Maut. Aber auch Gärtnereien, Großwäschereien oder das Baugewerbe nutzen Lastwagen und passieren die Bundesstraßen. Wirklich jeder Unternehmer sollte umgehend prüfen, ob für seinen LKW
Keine Windräder an Autobahnen und Bundesstraßen Behörden-Mitteilungen Windenergie Wirtschaft 23. Mai 2014 Werbung Sachsen möchte die Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Bundesstraßen im Zusammenhang mit neu zu errichtenden Windrädern erhöhen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land daher vor, den Neubau von Windenergieanlagen an Autobahnen und Bundesstraßen künftig nur dann zu genehmigen, wenn diese mit technischen Vorkehrungen gegen Eisabwurf ausgestattet sind und eine Mindestentfernung von 150 Metern zur Fahrbahn einhalten. (WK-intern) - Windräder mit einer Höhe von mehr als 150 Metern sollen eine Entfernung von mindestens ihrer Gesamthöhe zum äußeren Fahrbahnrand einhalten. Zur Begründung führt Sachsen aus, dass Windenergieanlagen mittlerweile eine Gesamthöhe von mehr als 200 Metern erreichen können. Die bisherigen Beschränkungen (100 Meter Sicherheitsabstand an Autobahnen und