Werbung Unterirdische Einlagerung von CO2 wird in S-H landesweit ausgeschlossen Behörden-Mitteilungen Schleswig-Holstein 6. August 20136. August 2013 (WK-intern) – Kabinett beschließt in zweiter Befassung CCS-Gesetzentwurf: Unterirdische Einlagerung von CO2 wird landesweit ausgeschlossen KIEL. – Die Landesregierung hat heute (6. August 2013) in zweiter Befassung einen Gesetzentwurf zum Ausschluss der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid beschlossen. Damit werden Demonstration, Forschung und dauerhafte Einlagerung von CO2 landesweit ausgeschlossen. Der Entwurf wird nunmehr in den Landtag eingebracht. Dem heutigen Kabinettsbeschluss war eine schriftliche Anhörung vorausgegangen. Sie hat zu keinen wesentlichen Änderungen im Gesetzentwurf geführt. „Wie zu erwarten besteht in Schleswig-Holstein ein breiter Konsens gegen die unterirdische Speicherung von CO2 „, fasste Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck das Ergebnis der Anhörung zusammen. „Die CCS-Technologie verlängert nur das Zeitalter von Kohle und Gas – und der Preis wäre ein unwägbares Risiko für die Umwelt.“ Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch, die es Bundesländern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen die CO2- Speicherung in ihrem Gebiet zu untersagen. „In ganz Schleswig-Holstein ist die Einlagerung von CCS nicht möglich“, sagte Habeck. Dem stünden geologische Gegebenheiten, der Vorrang von Geothermienutzung und die mögliche Beeinträchtigung des Tourismus entgegen. Sollten Kohlendioxidleitungen, die durch Schleswig-Holstein führen, beantragt werden, muss die Öffentlichkeit dem Gesetzentwurf zufolge frühzeitig informiert und beteiligt werden. Bundestag und Bundesrat hatten Ende Juni 2012 das Kohlendioxidspeichergesetz beschlossen. Schleswig-Holstein stimmte in der Länderkammer dagegen. Mit dem Gesetz wurde die unterirdische Verpressung von CO2 – begrenzt auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher – zwar grundsätzlich erlaubt. Die Bundesländer werden aber ermächtigt, eine Speicherung unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Gebiet auszuschließen (sog. Länderklausel). Hierzu muss das Land die sonstigen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen gegenüber einer CO2-Einlagerung abwägen. Im Gesetzesentwurf wird Schleswig-Holstein primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete gegliedert. Für jedes der Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung für Geothermie dauerhaft unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen. PM: Landesregierung Schleswig-Holstein Weitere Beiträge:Studie: Sachsen ist erneuerbar!Wolfgang Schäuble übernimmt die Schirm-Herrschaft des BürgerratesBundestag rechnet mit nur knapp 8,8 Milliarden Euro Mehrausgaben für das EEG-Konto