Werbung Odenwaldkreis: Pläne für Windenergienutzung auf Grundlage von Gesetz und eindeutigen Beschlüssen Windenergie Windparks Wirtschaft 6. August 2012 Windpark / Foto: HB (WK-news) – Antwort des Landrats auf Neun-Punkte-Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zu Kosten der Flächennutzungsplanung im Odenwaldkreis Die Verpflichtung zur Aufstellung von Bauleitplänen durch die Kommunen ergibt sich aus Paragraph eins, die Verpflichtung zur Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans aus Paragraph 204 des Baugesetzbuches (BauGB). So lautet der erste Satz in einer Antwort von Landrat Dietrich Kübler auf eine nicht weniger als neun Punkte umfassenden Anfrage der FDP, die sich zudem ausführlich mit der Kostenfrage hinsichtlich der gemeinsamen Rotorenpolitik des Odenwaldkreises und seiner Kommunen beschäftigte. Moritz Promny als Sprecher der zweiköpfigen Freidemokraten-Fraktion im Kreistag wollte unter anderem wissen, ob dem Kreis Informationen vorlägen, „die es erlauben, die Gesamtkosten für die Flächennutzungplanung und das vorhergehende Raumgutachten abschließend zu quantifizieren“. Ihr Auskunft-Begehren hatte die FDP-Fraktion über eine regionale Tageszeitung auch öffentlich gemacht. Immer wieder sieht sich der Landrat vergleichbaren Anfragen zum Thema der Windenergienutzung im Odenwaldkreis gegenüber und muss deshalb auch stets aufs Neue samt mehrfach publizierter Begründung auf die von den Kreisgremien mit klaren Mehrheiten geschaffene und seitens der Kommunen einhellig gutgeheißene Beschlusslage verweisen: Da im Rahmen des Regionalplanverfahrens der Teilbereich Windenergie ausgeklammert wurde und damit eine verbindliche Ausweisung von Windkraftstandorten für den Odenwaldkreis nicht vorliegt, haben die Städte und Gemeinden die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Steuerung der Ausweisung von Vorrangflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Odenwaldkreis sowie die damit einhergehende, angestrebte Ausschlusswirkung für die verbleibenden Flächen“. Punkt für Punkt geht Dietrich Kübler auf das detailträchtige Promny-Papier ein und stellt dabei auch zum wiederholten Mal klar, dass die Legitimation für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Raumgutachtens durch den Kreisausschuss „letzlich durch Beschlussfassung des Kreistages in der Sitzung vom 7. Februar 2011 gegeben“ wurde. Weiter unterstreicht der Kreis-Chef, dass ein kurzfristiger Einstieg in die gemeinsame Planung bei einer vorab geführten Diskussion über Kostenanteile der einzelnen Gemeinden nicht möglich gewesen wäre und Verzögerungen das gesamte Projekt gefährdet oder sogar unmöglich gemacht hätten: „Die ungeplante Errichtung von Windkraftanlagen und die damit einhergehende ,Verspargelung’ der Landschaft wäre nicht zu verhindern gewesen“. Zur FDP-Nachfrage nach den Gesamtkosten für Flächennutzungsplanung und vorhergehendes Raumgutachten schreibt Dietrich Kübler, dass sie (Stand: 30. Juni 2012) bei 92.400,31 Euro liegen – zusammengesetzt aus Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen des beauftragten Planungsbüros sowie Fremdleistungen wie Datenbereitstellung oder Druckkosten. Weiter heißt es im landrätlichen Anwortschreiben: „Für die notwendigen Planungen und Untersuchungen innerhalb der Empfehlungsflächen des gemeinsamen Flächennutzungsplans liegen zum Stand Mai 2012 Angebote von rund 288.000 Euro vor. Hierzu kommen noch Kosten für die Bereitstellung von Daten durch den Landesbetrieb Hessen-Forst“. Von dort liege noch kein Angebot, die Kosten würden auf rund 3.000 Euro geschätzt. Die Gesamtkosten seien noch nicht abschließend zu beziffern. Mit Mehrkosten gegenüber ursprünglichen Ansätzen sei unter anderem deshalb zu rechnen, weil in manchen Teilbereichen die Datenbeschaffung Schwierigkeiten bereitet, mit denen das Planungsbüro aufgrund seiner Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht rechnen konnte. Bewertet wissen wollte die FDP-Kreistagsfraktion weiterhin auch das finanzielle Ausmaß der koordinierenden Tätigkeit des Kreisbauamtes. Dazu hält der Landrat fest, dass dessen zeitliche Inanspruchnahme während des Bauleitplanverfahrens unterschiedlich hoch und auf absehbare Zeit nicht einschätzbar sei, zusätzliche Personalkosten aber derzeit nicht entstehen. Bezüglich der im Kreishaushalt eingestellten Mittel für 2011 und 2012 spricht Dietrich Kübler von 61.000 beziehungsweise 71.550 Euro. Aufgrund von organisatorischen Veränderungen mussten diese beiden Beträge etat-intern zwei verschiedenen Kostenträgern zugeordnet werden. Aufklärung hatten die Freidemokraten außerdem im Hinblick auf die Veranschlagung von Mehrkosten verlangt. Hierzu verweist der Landrat auf die Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in Darmstadt, nach der „die Divergenz zwischen ursprünglichem Ansatz und dem voraussichtlichen Bedarf den Tatbestand der Überplanmäßigkeit nach Paragraph 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)“ erfüllt. Letztlich hatte die FDP noch gefragt, aus welchen Gründen sich im Kreistagsbeschluss vom 23. April 2012, nach dem der Odenwaldkeis die Planungskosten und Kosten für Gutachten der zu beteiligenden Planungsbüros oder Institutionen übernimmt, keine konkreten Angaben zu den finanziellen Auswirkungen gefunden hätten. Dazu Dietrich Kübler: „Der Kreistagsbeschluss . . . basierte auf einem durch die Fraktionen von SPD, CDU, ÜWG und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag. Der Antrag wurde mit entsprechender Mehrheit zu Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden des Kreistages auf die Tagesordnung genommen. Es handelte sich hierbei um keine Vorlage aus der Verwaltung. Darüber hinaus hatte die Verwaltung aufgrund der kurzen Zeitspanne keine Möglichkeit inhaltliche oder haushaltsrelevante Informationen zu ergänzen“. Abschließend listet des Landrats Anwort die Kosten für bisher erfolgte Beauftragungen auf: 61.000 Euro für das Planungsbüro Sliwka (Büttelborn/Kreis Groß-Gerau), rund 11.900 Euro für das Institut für Tierökologie und Naturbiologie (Frankfurt am Main) sowie rund 17.500 Euro für das Büro für faunistische Fachfragen (Linden/Landkreis Gießen). Quelle: Odenwaldkreis / Pressestelle Weitere Beiträge:Nordex Group: Auftragseingang steigt 2018 um 73 % auf 4,75 GWAuf dem Hunsrücker Windweg durch die Welt der Windkraft wandernKorrosionsfeste Schraubkupplung für 720 bar Betriebsdruck